Bundeswahlausschuss hatüber Beschwerden entschieden
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öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier
Landeslisten befasst. Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden
gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:
-Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
-Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
-Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
-MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche
Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der
Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der
Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD)
in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben. Dagegen hatte diejenige
der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines
Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen
Erfolg. Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.
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Datum: 03.08.2017 - 15:38 Uhr
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