Verfassungsrechtler: Ruhegeld für Hofmann-Göttig willkürlich
Nach SWR-Recherchen fließt Ruhegehalt an scheidenden Koblenzer OB aus dessen Zeit als Staatssekretär seit Jahren unrechtmäßig
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Beck hat den damaligen Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig offenbar
in unrechtmäßiger Weise in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das
haben SWR-Recherchen ergeben.
Hofmann-Göttig war fast 20 Jahre Staatssekretär für Kultur. Im Mai
2010 trat er sein Amt als Oberbürgermeister von Koblenz an. Nur
wenige Tage davor war er in den einstweiligen Ruhestand versetzt
worden. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis sagte dem
SWR, um jemanden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, bedürfe
es eines sachlichen Grundes. Da sei die Rechtsprechung bis hin zum
Bundesverwaltungsgericht eindeutig. Ein sachlicher Grund sei etwa,
wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherren und Beamten
gestört sei. Das sei hier aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Laut Battis liegt deshalb ein Missbrauch und ein Verstoß gegen das
Gesetz vor. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat
finanzielle Folgen: Nach SWR-Recherchen bekommt Hofmann-Göttig
zusätzlich zum OB-Gehalt im Schnitt 1.500 Euro monatlich Ruhegehalt
aus seiner Zeit als Staatssekretär. Joachim Hofmann-Göttig wollte
sich dazu nicht äußern und verwies an die Staatskanzlei. Diese
erklärte, die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei
ordnungsgemäß nach dem Beamtengesetz erfolgt. Die Initiative,
Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sei von
der Landesregierung ausgegangen.
Gernot Ludwig SWR-Redaktion Landespolitik.
Rückfragen der Presse bitte an die SWR-Redaktion Trimediale
Nachrichten, Thomas Nettelmann, Tel.: 06131 / 929-34102,
thomas.nettelmann@SWR.de.
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Datum: 09.10.2017 - 06:00 Uhr
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