WAZ: NRW-Verkehrsminister gibt Standstreifen frei
ID: 1540117
gibt Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) auf weiteren
Autobahn-Abschnitten den Standstreifen als zusätzliche Fahrbahn frei.
"Wir müssen bei Spitzenbelastungen im Berufsverkehr oder bei
Großveranstaltungen flexibler reagieren können und zusätzliche
Kapazitäten schaffen", sagte Wüst der Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung (WAZ, Freitagausgabe).
Ab Mitte 2018 solle auf der A3 zwischen dem Kreuz Hilden und dem
Autobahndreieck Ratingen-Ost in beiden Fahrtrichtungen der
Seitenstreifen mitgenutzt werden können. Anfang 2019 werde die A52
zwischen Mönchengladbach-Nord und dem Autobahnkreuz Neersen folgen.
In weiteren Abschnitten werde die Mitnutzung der Seitenstreifen
zurzeit geprüft, so Wüst. Beim Landesbetrieb "Straßen NRW" waren
schon vor Jahren ein gutes Dutzend Strecken identifiziert worden, auf
denen Breite und Belastbarkeit der Standstreifen eine Freigabe für
den Verkehr möglich machen könnten.
"Mit der Standstreifen-Freigabe auf nun zusätzlich 33 Kilometern
lösen wir nicht das Stauproblem in NRW, aber wir müssen jede Maßnahme
ergreifen, die Besserung verspricht", sagte Wüst. Experten des
Bundesverkehrsministeriums hatten errechnet, dass die Kapazität der
Strecken durch die Freigabe von Standstreifen um gut zehn Prozent
gesteigert werden kann. Allerdings ist auch das Unfallrisiko um bis
zu 30 Prozent höher als bei Autobahnen mit normalem Standstreifen.
Bislang ist die Mitnutzung des Standstreifens in NRW nur in
Teilbereichen der A57 und der A4 rund um Köln sowie auf der A45 bei
Hagen erlaubt. Voraussetzung sind eine Freigabe durch die
NRW-Verkehrszentrale in Leverkusen und Hinweise an die Autofahrer auf
digitalen Anzeigetafeln. Das Land muss eine lückenlose
Videobeobachtung der Standstreifen installieren, um sicherzustellen,
dass keine liegengebliebenen Fahrzeuge oder Gegenstände den
Verkehrsfluss blockieren. Zudem sind Anzeigetafeln für die
Verkehrslenkung notwendig. Das Land werde allein 2018 weitere 43
Anzeigetafeln an den Autobahnen aufstellen, so ein Sprecher des
Verkehrsministeriums.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt schon seit 15 Jahren bei
besonders starker Verkehrsbelastung, den Seitenstreifen mit
Tempolimit 100 zeitweilig mitzunutzen. Allerdings sind die
vorgeschriebenen Wechselverkehrszeichen und die Überwachung der
Befahrbarkeit des Seitenstreifens aufwändig und teuer.
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Datum: 13.10.2017 - 05:00 Uhr
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