Allg. Zeitung Mainz: Zahltag / Kommentar zum Schlecker-Urteil / Von Frank Schmidt-Wyk
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Jahren über Nacht ihren Job verloren, ist das Urteil gegen den
früheren Drogerieunternehmer Anton Schlecker wohl allenfalls späte
symbolische Genugtuung. Aus Sicht des 73-jährigen Vaters und
Geschäftsmanns dürfte der Richterspruch trotz Bewährung einer
Höchststrafe nahekommen: Tochter und Sohn müssen - vorbehaltlich
einer Revision - in Haft, er selbst wurde des vorsätzlichen Bankrotts
schuldig gesprochen. In familiärer wie in unternehmerischer Hinsicht
steht der einstige Drogeriekönig vor den Trümmern seines Lebenswerks.
Eingebrockt hat ihm das niemand anders als er selbst: Selbstherrlich
und beratungsresistent fuhr er das schwäbische Familienunternehmen
konsequent vor die Wand und wollte es bis zum Schluss nicht mal
wahrhaben. Er habe stets an das Überleben des Konzerns geglaubt,
beteuerte er vor Gericht. Prozesstaktik? Eher ein Fall beinahe
pathologischer Autosuggestion, wie er sich schlüssig in das
Gesamtbild der Persönlichkeit Anton Schleckers fügt. Begünstigt wurde
die Hybris an der Konzernspitze durch das deutsche Unternehmensrecht:
Als eingetragener Kaufmann musste Schlecker auf keine Berater hören,
keine Bilanzen vorlegen, den Angestellten keine Mitbestimmungsrechte
einräumen. Die Kehrseite: Er haftet uneingeschränkt mit seinem
Privatvermögen. Dem hat sich Schlecker mit Tricksereien zu entziehen
versucht, doch nun bekommt er die saftige Rechnung für seine
Unternehmensführung der einsamen Entscheidungen präsentiert. Die
Urteilsverkündung in Stuttgart war nicht der letzte Zahltag.
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Datum: 27.11.2017 - 19:30 Uhr
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