Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum schwedischen Sexualstrafrecht

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum schwedischen Sexualstrafrecht

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(ots) - Schweden will gesetzlich festlegen, dass beide
Partner ausdrücklich und erkennbar mit Geschlechtsverkehr
einverstanden sein müssen. Alles andere würde als Vergewaltigung
gewertet. Nach bisherigem schwedischem Recht deckt der Begriff
»Vergewaltigung« eine Vielzahl von Sexualstraftaten ab, die unter
bedrohlichen oder gewaltsamen Umständen entstanden sein können oder
auch nicht. Nun werden zwei neue Tatbestände eingeführt: die
»unachtsame Vergewaltigung« und der »unachtsame sexuelle Übergriff«.
Damit sollen Täter künftig auch ohne Gewaltanwendung oder Androhung
von Gewalt strafrechtlich besser verfolgt werden können. Kritiker -
vor allem Juristen - meinen jedoch, dass dieses Gesetz nicht viel
ändern dürfte und sprechen von Symbolpolitik. Tatsächlich fragt man
sich, wie das in der Praxis funktionieren soll? Kommt es zum
Streitfall, wird vor Gericht nach wie vor Aussage gegen Aussage
stehen. Schriftlich wird sich wohl niemand das Einverständnis zum Sex
geben lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beweislast nicht
umgekehrt werden soll, sondern weiter beim Kläger oder der Klägerin
liegt.



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Datum: 21.12.2017 - 21:00 Uhr
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