Vergabekammer bestätigt BPI-Kritik an Impfstoffvereinbarung / "Gesetzgeber muss Impfstoffausschreibungen klar verbieten"
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Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost für unwirksam erklärt. "Wir sehen uns in
unserer massiven Kritik an den Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost
bestätigt. Der Gesetzgeber muss über die bestehende Regelung hinaus klarstellen,
dass Ausschreibungen für Impfstoffe unzulässig sind", so Dr. Norbert Gerbsch,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).
Der BPI hatte die Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost Anfang März scharf
kritisiert. Deren Versuch, die Kritik des BPI durch Abmahnungen und eine
einstweilige Verfügung zu unterbinden, scheiterten vor Gericht. Nun erklärte die
Vergabekammer die Vereinbarung gar für unwirksam.
Ausschlaggebend für den Beschluss der Vergabekammer war der Fakt, dass die
AOK-Nordost mit besagten Grippeimpfstoff-Vereinbarungen die Ärzte in ihrer
Verschreibungspraxis lenkt. Allerdings hält die Kammer Impfstoff-Ausschreibungen
grundsätzlich für zulässig. Gerbsch: "Der Gesetzgeber muss dringend klarstellen,
dass Ausschreibungsmodelle seinen Zielen einer stabilen Impfstoffversorgung und
einer hohen Impfquote widersprechen." Mit dem
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wurde im letzten Jahr die
Möglichkeit zum Abschluss exklusiver Rabattverträge für Impfstoffe wegen der
Gefahr von Lieferengpässen gestrichen. Die Lesart der Vergabekammer, dass
Ausschreibungen dennoch zulässig seien und die Vertragspraxis der AOK-Nordost
zeigen, dass der Gesetzgeber Ausschreibungen für Impfstoffe über die bestehende
Regelung hinaus grundsätzlich verbieten muss.
"Pharmazeutische Unternehmen arbeiten gemeinsam mit den Behörden eng zusammen,
um Lieferengpässe zu vermeiden. Das alleine aber packte das Übel nicht an seiner
Wurzel", so Gerbsch. Der BPI fordert seit langem, dass es grundsätzlich erst
Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens vier Anbieter im
Markt sind und zudem die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge
erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner
Produktionsstätte in der EU nachweisen muss. Gerbsch: "Das Risiko für
Lieferengpässe wäre so erheblich zu verringern - nicht nur für Impfstoffe."
Ihr Ansprechpartner:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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Datum: 18.05.2018 - 11:35 Uhr
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