Kölner Stadt-Anzeiger: FDP-Politiker Baum und Hirsch wollen gegen NRW-Polizeigesetz klagen - "Pläne sind verfassungswidrig"
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Baum und Burkhard Hirsch wollen gegen das geplante Polizeigesetz der
CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen vor dem
Bundesverfassungsgericht klagen. "Wenn die bisher vorliegenden Pläne
nicht in wesentlichen Punkten geändert werden, ist das Gesetz aus
unserer Sicht verfassungswidrig", sagte Baum dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). An diesem Donnerstag findet im
Landtag eine Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben statt,
das die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung und Abwehr von
Verbrechen - insbesondere von Terror - erweitern und die Schwelle
für ein polizeiliches Eingreifen mit dem Rechtsbegriff einer
"drohenden Gefahr" deutlich senken würde.
Dies sei "hoch bedenklich", sagte Baum und verwies auf das von ihm
und Hirsch 2016 erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
BKA-Gesetz. "Die Verlagerung präventiver polizeilicher Befugnisse in
das Vorfeld einer drohenden Gefahr, in dem es nur um
Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis,
hat Karlsruhe zwar zugelassen - aber nur in einem Fall: der
Bekämpfung von Terrorismus." Jetzt solle diese Schwelle für normale
Kriminalität gesenkt werden. "Das heißt: Jeder unbescholtene Bürger
gerät ins Visier der Polizei", warnte Baum. Nicht zuletzt aufgrund
seiner und Hirschs eigener Beteiligung am Schutz bürgerlicher
Freiheiten durch Karlsruhe werde es "also niemanden verwundern, wenn
wir den Respekt vor diesen Urteilen einfordern". Die permanente
sicherheitspolitische Aufrüstung führe "schleichend in einen
Überwachungsstaat", sagte Baum.
Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Baums Worten auch die
Einführung der sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung".
Dabei schleust der Staat ein Schadprogramm auf einem Zielgerät ein,
etwa einem Smartphone, um Zugriff auf noch nicht verschlüsselte
Nachrichten zu bekommen. Dagegen sei generell nichts einzuwenden,
betonte Baum. "Das Problem ist aber, dass ein solches Programm nach
heutiger Technik, einmal installiert, grundsätzlich den Zugriff auf
alle Daten auf dem Gerät erlaubt, die den privaten Lebensbereich
betreffen." 2008 verbot das Bundesverfassungsgericht dies in einem
anderen, ebenfalls von Baum und Hirsch mit erstrittenen Urteil.
https://www.ksta.de/politik/geplantes-polizeigesetz--fdp-politiker
-drohen-mit-klage-gegen-nrw-30577948
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Datum: 07.06.2018 - 01:00 Uhr
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