Mehr Bücher für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung

Mehr Bücher für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung

ID: 1628133
(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
Bund und Ländern, die Übertragung von Literatur, Kunst und
Wissenschaft in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck
oder Hörbuch stärker öffentlich zu fördern. Ebenso sollten sie
Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Mittel für den Ausbau
ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.

Anlässlich des heute im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurfs
der Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich
geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder
Lesebehinderung (Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018) weist das
Institut darauf hin, dass die Bundesregierung die Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention bislang nur unvollständig aufgreift.
"Der Gesetzentwurf lässt offen, ob die Kosten für die Übertragung in
ein barrierefreies Format von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen
selbst getragen werden müssen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. "Es ist klare Vorgabe der
UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Kosten für barrierefreie
Angebote nicht den Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen
aufgebürdet werden dürfen. Sie würden sonst im Zugang zu Büchern und
Literatur benachteiligt", so Aichele weiter.

Die UN-Behindertenkonvention verlangt zudem, dass Bibliotheken und
Bildungseinrichtungen inklusiv sein sollen: Die Gebäude sowie die
angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei sein, so dass
Menschen mit Behinderungen die nötige Unterstützung erhalten.

Bislang haben blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in
Deutschland Zugang zu höchstens fünf Prozent der Literatur, Kunst und
Wissenschaft.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die


Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland
rechtsverbindlich.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Stellungnahme zum
Entwurf eines Gesetzes über einen verbesserten Zugang zu Werken
zugunsten von Menschen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigung
http://ots.de/CHo88q



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Datum: 05.07.2018 - 12:29 Uhr
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