Schuster: Die Aufklärung geht auch nach dem Urteil weiter
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Signal, aber es bleiben offene Fragen
Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Mittwoch, 11. Juli
2018, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe zu
lebenslanger Haft und ihre vier Mitangeklagten zu teilweise hohen
Haftstrafen verurteilt. Dazu erklärt der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Armin Schuster:
"Es ist zu begrüßen, dass das Münchner Oberlandesgericht Beate
Zschäpe und die vier weiteren Angeklagten als Mittäter und
Unterstützer der NSU-Morde und Anschläge eindeutig benannt und
verurteilt hat. Zschäpe erhält die Höchststrafe lebenslanger Haft.
Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld trägt das
Gericht ihrer außerordentlich kriminellen Energie Rechnung. Auch die
Verurteilung des Angeklagten Ralf Wohlleben zu 10 Jahren Haft für die
Beschaffung der Tatwaffe ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats.
Die Taten können wir leider nicht ungeschehen machen, aber wir
können durch diesen Prozess zumindest Rechtsfrieden herstellen. Das
Gericht ist seiner Aufgabe gerecht geworden die individuelle
Schuldfrage zu klären, und zwar in einem der aufwändigsten und
akribischsten Indizienprozesse der letzten Jahrzehnte, an 436
Verhandlungstagen über fünf Jahre hinweg, unter Befragung von rund
600 Zeugen und Sachverständigen. Richter Manfred Götzl und seinen
Kollegen sowie der Bundesanwaltschaft gebührt großer Dank für das
Bewältigen dieser Mammutaufgabe.
Das Gerichtsverfahren war nur ein Teil der Bemühungen um
umfassende Aufklärung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2012
angekündigt hatte. Neben dem Prozess hat sich der Rechtsstaat in 13
Untersuchungsausschüssen von Landtagen und Bundestag unter großer
Kraftanstrengung der Aufklärung gewidmet. Dabei konnte der Verdacht
ausgeräumt werden, dass der "Rechtsstaat auf dem rechten Auge blind"
sei, wie zunächst vielfach angenommen wurde. Stattdessen wurde ein
umfassendes Systemversagen der Behörden und der Politik festgestellt.
Alle betroffenen Beamtinnen und Beamten wurden zu den begangenen
Fehlern, teilweise mehrfach, als Zeugen befragt. Es hat sich gezeigt,
dass kein einziger dieser Fehler in der Absicht begangen wurde die
Terrorgruppe zu decken oder gar zu unterstützen. Auch die
Zivilgesellschaft hat sich in intensiven Recherchen, unzähligen
Medienbeiträgen, in Büchern, Filmen, Theaterstücken und vielem mehr
mit der Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Falls beschäftigt.
Das heutige Prozessende bedeutet dennoch nicht das Ende der
Aufklärung. Auch nach dem Urteil bleiben Fragen offen, die gerade für
die Opfer und Hinterbliebenen wichtig sind: Warum wurden gerade diese
Menschen getötet oder durch Sprengsätze verletzt? Wer hat sie als
Opfer der Mordtaten und Bombenattentate ausgewählt? Wer half
Böhnhardt und Mundlos möglicherweise an den Tatorten und woher
stammte deren Tiefenkenntnis der Tatorte?
Was Rechtsstaat und Zivilgesellschaft zur Aufklärung beitragen
können, wurde geleistet. Die entscheidenden Antworten auf die offenen
Fragen können nur noch aus dem Kreis der Täter kommen. Erste Risse im
Schweigekartell der Szene gab es schon in diesem Prozess: Ohne die
Aussage von Carsten S. hätte der erste Bombenanschlag 1999 durch
Böhnhardt und Mundlos in Nürnberg nicht der Terrorgruppe NSU
zugeordnet werden können. Ob das Schweigekartell des NSU-Umfelds im
Übrigen so lange hält, wie seinerzeit bei der RAF, muss sich zeigen.
Am Ende des fünfjährigen Prozesses steht die Hoffnung, dass die Opfer
zumindest eine geringfügige Wiedergutmachung empfinden können."
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Datum: 11.07.2018 - 12:42 Uhr
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