Straubinger Tagblatt: Facebook-Urteil - Keine völlig neue Welt
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sein, eine völlig neue Welt jenseits der analogen ist das soziale
Netzwerk allerdings nicht. Das BGH-Urteil schafft die nötige
Klarheit. Und wer möchte, dass nach seinem Tod sein Account gelöscht
wird, kann dies bereits zu seinen Lebzeiten in den Einstellungen
beantragen. So wie man auch Briefe verbrennen und ein Tagebuch
schreddern kann.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de
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Datum: 12.07.2018 - 14:26 Uhr
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