Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Verfassungsrichter hält Gesetzesnovelle zur Parteienfinanzierung für verfassungswidrig
Michael Bertrams: Böser Verdacht einer nicht gerechtfertigten Selbstbedienung
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Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die jüngste
Gesetzesnovelle des Bundestags zur staatlichen Parteienfinanzierung
für verfassungswidrig. "Zu beanstanden ist sowohl das
Hauruckverfahren, in dem das umstrittene Gesetz zustande gekommen
ist, als auch die Erhöhung der absoluten Obergrenze", schreibt
Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Das Vorgehen
der großen Koalition nähre "den bösen Verdacht einer nicht
gerechtfertigten Selbstbedienung". Der Jurist moniert das Tempo des
Verfahrens, das den im sensiblen Bereich der Parteienfinanzierung
gebotenen parlamentarischen Erfordernissen und Gepflogenheiten
widerspreche. "Dazu gehört neben einer ausreichenden Zeit für
Beratung die Herstellung eines überparteilichen, die Opposition
einbeziehenden Konsenses, um Heimlichkeiten und Selbstbedienung schon
im Ansatz auszuschließen. Daran fehlt es hier." Inhaltlich verfehle
der Gesetzgeber die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, dass
eine Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatliche
Parteienfinanzierung nur im Falle "einschneidender Veränderungen"
erfolgen dürfe. Es sei nicht ersichtlich, dass die seit Jahren zum
politischen Alltag gehörenden Veränderungen - wie Erfordernisse der
digitalen Kommunikation - eine Erhöhung der Obergrenze um gerade 25
Millionen Euro erforderlich machten. "Ohne eine Konkretisierung des
beanspruchten finanziellen Mehrbedarfs bleibt die genannte Summe ein
beliebig gegriffener Betrag, der weder nachvollziehbar noch plausibel
ist", so Bertrams.
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Datum: 13.07.2018 - 01:00 Uhr
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