Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kopfhörerverbot für Radfahrer
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mitbekommt, was um ihn herum im Straßenverkehr geschieht, gefährdet
sich und andere. Das dürfte wohl unumstritten sein. Insofern wäre ein
Kopfhörerverbot für Radfahrer eine logische Folge. Schließlich
besteht auch bei Autofahrern die Gefahr der Ablenkung, wenn sie ein
Smartphone nutzen. Auch sie riskieren ihr eigenes Leben und das
anderer. Daher gilt hier völlig zu Recht das Handyverbot am Steuer.
Der Kopfhörer auf dem Rad ist sicher cool, aber eben unvernünftig.
Allenfalls wer nur leise oder im normalen Maß Musik hört, kann die
Geräusche um sich herum noch zusätzlich wahrnehmen. So sieht es auch
der Gesetzgeber vor: Kopfhörer auf dem Rad sind erlaubt, sofern die
Lautstärke gering genug ist. Die Krux: Niemand weiß, wer sich so
moderat verhält. Denkbar ist nämlich, dass der Radler beim
Lieblingssong die Lautstärke doch erhöht. Im Gegensatz zu
Autofahrern sind Radfahrer ungeschützt. Auch deswegen sollten sie
sich ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren - und zwar ohne Musik
im Ohr.
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Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 22.07.2018 - 21:31 Uhr
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