TSVG: Impfstoffregelung schafft keine Versorgungssicherheit
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Spahn vorgelegte Regelung zur Impfstoffversorgung ein deutlicher
Rückschritt. Sie sieht vor, dass Krankenkassen bei regionalen
Impfstoffvereinbarungen künftig die Kosten bis zum Preis des
zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. "Nicht ohne Grund wurden
Rabattverträge für Impfstoffe trotz der Zweipartnerlösung
abgeschafft", sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf.
"Zwei Anbieter sind zwar besser als einer, aber gerade bei
Impfstoffen keine Versorgungsgarantie falls einer ausfällt - egal in
welcher Vertragskonstruktion. Wenn der Gesetzgeber die
Impfstoffversorgung sicherstellen will, dann müssen die Impfstoffe
aller Hersteller zur Verfügung stehen. Exakt dies hatte der
Gesetzgeber erst im vergangenen Jahr mit dem AMVSG geregelt."
Die Kassen wollten einerseits weniger als den
EU-Durchschnittspreis, den sie ohnehin nur zahlen müssen, übernehmen,
so Zentgraf. Andererseits hätte man im EU-Vergleich mangels
entsprechender Programme abgeschlagen niedrige Impfquoten. Die
Situation im Impfstoffmarkt sei der Politik ausreichend bekannt.
"Aber offensichtlich orientiert man sich mehr an relativ geringen
Kosteneinsparungen für die GKV, als an einer optimalen Versorgung der
Patienten. Ein erhebliches Wagnis, gerade für die kommende
Grippesaison", so der BPI-Vorstandsvorsitzende.
Ihr Ansprechpartner:
Andreas Aumann, Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de
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Datum: 25.07.2018 - 10:04 Uhr
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