Westdeutsche Zeitung: Beobachtung von Kindern durch den Verfassungsschutz, Kommentar

Westdeutsche Zeitung: Beobachtung von Kindern durch den Verfassungsschutz, Kommentar

ID: 1637414
(ots) - Die Schnüffler haben in Kinderzimmern nichts
verloren - eine Mutter, ein Vater wird spontan der Linken-Politikerin
Ulla Jelpke zustimmen, die gegen eine Beobachtung von Kindern durch
den Verfassungsschutz eintritt. Nachdem die Altersgrenze dafür schon
früher von 16 auf 14 Jahre abgesenkt wurde, soll sie nun
möglicherweise ganz fallen. Doch eben dafür gibt es gute Gründe. Zwar
wären die Rechte der Kinder, ihrer Eltern und auf den ersten Blick
auch die Religionsfreiheit tangiert. Doch hier geht es gar nicht um
einen Eingriff in die Glaubensfreiheit von Menschen muslimischen
Glaubens. Es geht um einen Missbrauch von Religion durch Fanatiker,
um die Gesellschaft zu spalten. Um Hass zu säen und den Boden für
Gewalt im Namen eines "Heiligen Krieges" zu bereiten.
Religionsfreiheit kann und darf hier kein Schutzschild gegen
berechtigte Belange des Staates sein, sich zur Wehr zu setzen.
Schwerer wiegt freilich der Eingriff in die Rechte von Eltern und
Kind selbst. Sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Kinder,
werden sie zum Ziel eines staatlichen Eingriffs, der in einer
freiheitlichen Gesellschaft besonderer Begründung bedarf. Doch werden
die betroffenen Kinder nicht erst dadurch zum Opfer gemacht, sie sind
es schon vorher: durch eine missbräuchliche Erziehung. Wenn ihnen
Jenseitsverheißungen gemacht werden und ein Weltbild vermittelt wird,
das Gewalt gutheißt. Wenn ihnen Wertvorstellungen eingepflanzt
werden, die sie spätestens in der Schule, wenn sie mit der Welt der
"Gottlosen" konfrontiert werden, in eine Identitätskrise geraten
lassen. Wie sollen diese zwei Welten vereinbar sein? Das
Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren bedeutet, dass eine
Strafverfolgung bei Jüngeren nicht möglich ist. Wohl möglich sein
muss aber der Schutz der Allgemeinheit. Auch ein seit frühester
Jugend indoktriniertes Kind kann, unabhängig vom Erreichen der


Strafmündigkeit, zur Gefahr werden, wenn Erwachsene es entsprechend
anleiten. Hier geheimdienstliche Erkenntnisse zu sammeln, entspricht
nicht nur dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit, sondern könnte auch
das Kind selbst schützen. Eine frühzeitige Weitergabe von
Erkenntnissen über entsprechende Auffälligkeiten an Schule,
Jugendämter oder auch Polizei mag im einen oder anderen Fall einen
durch Radikalisierung vorgezeichneten Lebenslauf korrigieren.



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Datum: 06.08.2018 - 18:52 Uhr
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