Dritte Option: Paritätischer kritisiert Regierungsentwurf als mutlos
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heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur so genannten
dritten Option als bereits jetzt veraltete Minimallösung. Zu begrüßen
sei die Änderung der Geschlechtsoption von "Weiteres" auf den
wertneutraleren Begriff "Divers", der auch von den betroffenen
Personenkreisen, für die dieser Eintrag gelten soll, bevorzugt wird.
Deutliche Kritik übt der Verband jedoch an der im Gesetz verankerten
Pflicht zum Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung über "Varianten
der Geschlechtsentwicklung".
Mit der medizinischen Nachweispflicht zum Geschlecht sind u.a.
transgeschlechtliche Menschen weiterhin diskriminiert, kritisiert der
Paritätische. Und auch von intergeschlechtlichen Menschen werde die
medizinische Untersuchung zu Recht als Zumutung wahrgenommen. "Das
Gesetz ist mutlos, da die Bundesregierung nach wie vor einer
veralteten, vom Bundesverfassungsgericht jüngst zurückgewiesenen
Überzeugung anhängt, wonach das körperliche Geschlecht ein adäquater
Beleg für die geschlechtliche Identität eines Menschen sei. Das
deutsche Recht muss endlich anerkennen, dass über die geschlechtliche
Identität nur die Person selbst Auskunft geben kann. Geschlechtliche
Identität ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und steht unter
dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", so Schneider.
"Selbstbestimmung ist Menschenrecht. Und eine Registrierung von
Geschlecht, solange sie für notwendig gehalten wird, muss auf
Selbstbestimmung statt auf Fremdbestimmung basieren."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 15.08.2018 - 16:45 Uhr
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