Stuttgarter Zeitung: Beamtenbund Baden-Württemberg kündigt eine Verfassungsklage an
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Beamtenbund an den Eckpunkten der grün-schwarzen Landesregierung für
den Nachtragshaushalt 2018/2019. "Wir sind sehr enttäuscht darüber,
dass trotz eines Haushaltsüberschusses von 2,8 Milliarden Euro und
sprudelnden Steuereinnahmen nichts für den öffentlichen Dienst getan
wird - obwohl dort die Nachwuchssorgen immer größer werden", sagte
Landesbund-Chef Kai Rosenberger der "Stuttgarter Zeitung" und den
"Stuttgarter Nachrichten" (Mittwochausgabe).
Trotz anderslautender Signale, die er während des gesamten Jahres
wahrgenommen habe, habe Grün-Schwarz "weder die Notwendigkeit noch
die Dringlichkeit erkannt, Mittel zur Attraktivitätssteigerung für
den öffentlichen Dienst bereitzustellen" - obwohl es dem Land
finanziell gut gehe wie nie zuvor.
Nun will der Beamtenbund mit einer Verfassungsklage eine
Verbesserung speziell für die niedrigen Besoldungsgruppen erzwingen.
Die Einkommen etwa in den Gruppen A5 und A6 hält er bei zwei oder
mehr Kindern für verfassungswidrig - vor allem in den Großstädten mit
hohen Lebenshaltungskosten. Das von Karlsruhe aufgestellte
Abstandsgebot von 115 Prozent des sozialhilferechtlichen
Existenzminimums werde bei diesen Beschäftigten verletzt. Der
Beamtenbund will nun mit betroffenen Beamten Kontakt aufnehmen und
Anfang 2019 die Verfassungsklage gegen die Besoldung des Jahres 2018
einreichen. Die Landesregierung habe ihm mitgeteilt: die Besoldung
sei als verfassungskonform eingestuft worden. "Dann lassen wir das
mal vom Gericht prüfen", sagte Rosenberger.
Für diesen Fall hatte sich der Beamtenbund schon im vorigen Jahr
ein Gutachten von der Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber aus
Speyer anfertigen lassen.
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Datum: 26.09.2018 - 06:00 Uhr
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