Heilbronner Stimme: Deutscher Städtetag: Länder müssen Bundesmittel für Integration auch weitergeben
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dass der Bund seinen Beitrag zur Finanzierung der Flüchtlingskosten
2019 fortsetzen wolle. Damit das Gesetz, das an diesem Mittwoch im
Bundeskabinett behandelt wird, "die Kommunen gut unterstützt, müssen
die Länder die Bundesmittel für die Integration aber auch
weitergeben", forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen
Spitzenverbandes, Helmut Dedy, gegenüber der "Heilbronner Stimme"
(Mittwochausgabe). "Es ist gut, dass der Bund weiterhin die
Integrationspauschale zahlt. Es geht bisher um zwei Milliarden Euro.
Dieses Geld kommt aber noch nicht in allen Ländern vollständig bei
den Kommunen an. Das muss sich ändern", so Dedy. "Denn die Kommunen
erbringen zum weitaus größten Teil die Leistungen für Integration,
zum Beispiel bei der Kinderbetreuung und durch Schulen."
Der Städtetag begrüßt, dass der Bund im Jahr 2019 weiterhin die
Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge finanzieren will.
Einen Teil der bisherigen Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten
für Bezieher von Hartz IV-Leistungen wolle der Bund allerdings in
Zukunft auf anderem Weg über die Umsatzsteuer den Gemeinden zur
Verfügung stellen. Dedy: "Das ist problematisch und führt zu
Nachteilen für Städte und Regionen mit besonders hohen
Sozialausgaben. Sie erhalten dann weniger Mittel. Um das zu
vermeiden, plädieren wir für eine Grundgesetzänderung. Dann könnte
der Bund seine Beteiligung an den Unterkunftskosten auf über 50
Prozent erhöhen. Das hat auch der Bundesrat kürzlich gefordert."
Der Städtetags-Hauptgeschäftsführer forderte schließlich Bund und
Länder auf, auch eine Finanzierungsregelung für geduldete Flüchtlinge
zu schaffen: "Es wächst die Zahl geduldeter Menschen, die von den
Kommunen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die dadurch entstehenden Kosten sollten Bund und Länder maßgeblich
mitfinanzieren. Dieses Thema muss im Gesetzgebungsverfahren zur
Flüchtlingsfinanzierung aufgegriffen werden."
Der Bund greift Ländern und Kommunen stärker als geplant unter die
Arme und will sie mit weiteren Milliardensummen etwa bei den
Flüchtlingskosten entlasten. Insgesamt stellt der Bund im Rahmen
eines Gesetzentwurfes, der am Mittwoch beschlossen werden soll, 2019
weitere 6,85 Milliarden Euro an Hilfen für Flüchtlinge und sozialen
Wohnungsbau zur Verfügung.
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Datum: 10.10.2018 - 06:29 Uhr
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