Thomas Jung: "Rot-Rot bei der Fahndung nach Asylunberechtigten im Erklärungsdickicht" (FOTO)
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(ots) -
Die Polizei fahndet in Deutschland zum Stichtag 31.12.2017 nach
fast 300.000 Menschen, die festgenommen werden sollen. 126.327 davon
sind Ausländer, die das Land verlassen müssten. Wie viele davon im
Land Brandenburg von 2015 bis Mitte 2018 durchgeführt wurden, weiß
die Landesregierung nicht genau. Zitat aus der Antwort auf eine
Kleine Anfrage der AfD (6/3896): "Eine Differenzierung, wie viele
Ausschreibungen Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel der
Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung betrafen und betreffen,
wird statistisch nicht erfasst (6/9775)." Die Zentrale
Ausländerbehörde des Landes Brandenburg hat im Zeitraum 01.01.2015
bis 31.08.2018 in 2834 Fällen um Personenfahndungen bei der Polizei
ersucht, genauer: 717 (2015), 1580 (2016), 174 (2017) und 363 (bis
zum 31.8.18). 609 Ausschreibungen zu Festnahmen hat es hier gegeben,
Mehrfachfälle inklusive. Wie viele genau? Ungewiss, denn: Es wird
leider "statistisch nicht erfasst, ob nach einzelnen Personen
mehrfach gefahndet wurde, da sie aufgetaucht und später erneut
untergetaucht waren."
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
"Rund 6800 Menschen in Brandenburg waren Ende 2017
ausreisepflichtig, 1850 abgelehnte Asylbewerber gingen, ein Drittel
wurde abgeschoben. Wie effizient die Landesregierung bei der Fahndung
nach den vielen tausend Asylunberechtigten arbeitet, bleibt unklar.
2834 Fahndungsersuchen gab es. Mit welchem Erfolg? Unklar.
Offensichtlich fühlt sich die rot-rote Landesregierung im Erklärungs-
und Zahlendickicht wohl. Wenn ich dann höre, dass "zur Fahndung
ausgeschriebene, ausreisepflichtige Personen nach ihrem
Wiederauftauchen tatsächlich abgeschoben werden können", fühle ich
mich an Realsatire erinnert. Natürlich kann man nur jemanden
abschieben, den man auch hat. Und genau da lässt der
SPD-Innenminister die Zügel locker. Immerhin hat die Polizei jetzt
zur Koordinierung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eine zentrale
Koordinierungsstelle eingerichtet. Wenigstens etwas. Würde
konsequenter bei Rechtsverstößen abgeschoben, gäbe es diese
Diskussion gar nicht."
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Datum: 24.10.2018 - 10:57 Uhr
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