AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg: Sicherheitskonzept des Landtags greift zu kurz
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sind für die Fraktion der AfD ein besonderes Anliegen.
Erfreulicherweise ist das Präsidium dem Vorschlag der AfD-Fraktion
vom 3. Juli 2018 zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gefolgt,
für das die Alternative für Deutschland einen ausführlichen Vorschlag
einer Hausordnung sowie Vorschläge für die Novellierung von
Fraktions- und Abgeordnetengesetz unterbreitet hatte. Kern des
eingereichten Sicherheitskonzeptes der AfD-Fraktion ist die
Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bedauerlicherweise
haben sich die Vertreter der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD
und FDP/DVP der vollständigen Umsetzung des Vorschlags der AfD
verweigert. Die fehlenden Punkte wären aber notwendig, um das
gemeinsame Anliegen der Stärkung der Sicherheit im Haus auf einer
rechtssicheren Regelungsbasis umsetzen zu können.
AfD fordert Einbeziehung aller beruflich im Landtag tätigen
Personen in die Überprüfung
Die AfD fordert im Interesse der Sicherheit und Integrität des
Landtages die Einbeziehung aller beruflich im Landtag tätigen
Personen in die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese Forderung wird
jetzt allerdings nicht umgesetzt. Überprüft werden nur die
Beschäftigten der Abgeordneten, der Landtagsverwaltung und der
Fraktionen. Zudem sollte im Interesse einer einheitlichen,
transparenten und willkürfreien Praxis bei der Entscheidung über die
Zuverlässigkeit der Umfang und der Prüfungsmaßstab definiert sein.
Auch dazu hat die AfD konkrete Vorschläge unterbreitet, die aber
ebenfalls nicht umgesetzt wurden. Die Altparteien sperren sich
insbesondere gegen die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus
dem Bundeszentralregister, die alle strafrechtliche Vorbelastungen
aufzeigt. Die jetzt verabschiedete Hausordnung bleibt damit ein
Stückwerk mit Regelungslücken.
Bedenken vor möglichem Machtmissbrauch
Ferner hat sich die AfD klar dagegen ausgesprochen, dass die
Feststellung der Zuverlässigkeit allein durch die Landtagspräsidentin
verantwortet wird. Ein bloßes Inkenntnissetzen der
Präsidiumsmitglieder, wie es momentan vorgesehen ist, indem nur das
Benehmen mit dem Präsidium vorgesehen wird anstatt das Einvernehmen
vorauszusetzen, öffnet Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen.
In Verbindung mit den fehlenden Regelungen zu Umfang und Maßstab der
Prüfung sieht die AfD die Sorge eines Machtmißbrauchs begründet. Eine
Ausweitung der Regelung mit Befassung aller Parlamentsteile hätte dem
demokratischen Charakter des Landtages eher entsprochen. Letztlich
haben sich die Altparteien auch gegen eine regelmäßige Wiederholung
der Prüfung gewehrt, was die AfD aufgrund der sich verändernden
Sicherheits- und Bedrohungslage nicht für ausreichend erachtet.
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Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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Datum: 25.10.2018 - 09:00 Uhr
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