Paritätischer kritisiert Entwurf für Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Hürden und Verschärfungen für geduldete Flüchtlinge
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhebliche Verschlechterungen, warnt
der Paritätische Wohlfahrtsverband. Der vorliegende Referentenentwurf
zur Regelung der Fachkräftezuwanderung werde damit den Ankündigungen
der Großen Koalition, vorrangig inländische Potentiale heben und die
Arbeitsmarktintegration der bereits hier lebenden Geflüchteten
stärken zu wollen, in keiner Weise gerecht. Statt bestehende
Integrationshindernisse zu beseitigen, sollen neue Arbeitsverbote und
Hürden, beispielsweise für die Aufnahme einer Ausbildung eingeführt
werden, kritisiert der Verband. Anlässlich der Beratungen in der
Innenministerkonferenz appelliert der Paritätische an die
Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch einmal grundlegend zu
überarbeiten.
"In dem Gesetzentwurf sind so viele neue Hürden und Restriktionen
eingebaut, dass die wenigen vorgesehenen Verbesserungen am Ende
praktisch für kaum einen Betroffenen greifen werden", kritisiert Rolf
Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. So sei
beispielsweise vorgesehen, dass die neue Beschäftigungsduldung nur
dann erteilt werde, wenn auch der eigene Ehepartner bereits
ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Und selbst bei
vollständiger Sicherung des eigenen Lebensunterhalts werde keine
Duldung erteilt, wenn eine Person weniger als 35 Stunden pro Woche
sozialversicherungspflichtig arbeite.
Besonders kritisch sieht der Paritätische die geplante Regelung,
nach der künftig alle Personen von der Ausbildungs- oder
Beschäftigungsduldung ausgeschlossen sein sollen, bei denen die
Identität nicht abschließend geklärt werden konnte, selbst wenn die
Betroffenen alles Zumutbare versucht haben. "Eine abschließende
Identitätsklärung scheitert häufig daran, dass keine entsprechenden
Dokumente aus den Herkunftsländern beschafft werden können, und eben
nicht an dem Engagement der Betroffenen. Derlei Fallstricke, die hier
gespannt werden, zeigen, wie sehr dieses Gesetz auf neue Ausgrenzung
statt auf Integration setzt", so Rosenbrock.
Im Ergebnis, fürchtet der Paritätische, werden die meisten der
derzeit 170.000 Geduldeten in Deutschland aufgrund der zahlreichen
Hürden und umfassenden Ausschlussgründe von dem Gesetz nicht
profitieren und stattdessen dauerhaft von der Aufenthaltsverfestigung
ausgeschlossen bleiben. "Es ist Zeit, den hier lebenden Geduldeten
Zugang zu Sprachförderung und Ausbildungsförderung zu eröffnen. Nur
so haben sie die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selbst
sicherzustellen", so Rosenbrock.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305,e-Mail:pr@paritaet.org
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Datum: 29.11.2018 - 11:28 Uhr
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