Josef Zellmeier und Wolfgang Fackler: SPD-Vorschlag zur Grundsteuerreform schafft ein Bürokratiemonster und verteuert Wohnraum
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ist völlig verfehlt. Er plant ein Bürokratiemonster und konterkariert
mit seinem Kostenwertmodell die Forderungen seiner eigenen Partei
nach bezahlbarem Wohnraum." Mit diesen Worten reagiert Josef
Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzfragen
im Bayerischen Landtag, auf den Vorschlag des Bundesfinanzministers
von der SPD. Dieser schlug vor, dass die Grundsteuer für jede Wohnung
individuell auf Grundlage von Fläche, Alter und Höhe der Miete
berechnet und regelmäßig aktualisiert werden könnte.
"Für 42 Millionen Wohnungen in Deutschland, davon über 700.000 in
München, eine solche Bewertung vorzunehmen, würde zahlreiche neue
Finanzbeamte erfordern und bisherige Bemühungen zum Bürokratieabbau
zunichtemachen. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für
Finanzbeamte, sondern eine Neuregelung, die einfach, fair sowie
transparent und nachvollziehbar ist", ergänzt Wolfgang Fackler,
Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes.
"Schließlich müssen den Worten von Bürokratieabbau auch Taten folgen,
weshalb es nicht hinnehmbar ist, hier eine Chance verstreichen zu
lassen."
Zellmeier weiter: "Neben der Vermeidung einer Mehrbelastung für
Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger muss eine schnelle
Umsetzung sichergestellt sein, um die Einnahmen der 2056 Kommunen in
Bayern nicht zu gefährden." Ferner dürfe die Reform nicht den
Bemühungen des Staates zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
Eigenheimen für Familien zuwiderlaufen. "Der Vorschlag von Olaf
Scholz würde insbesondere in Ballungsräumen die Mieten befeuern und
damit die Wohnsituation weiter verschärfen", sagt Zellmeier. "Das
zeigt wie schon beim Streit um das Familien- und Pflegegeld, dass die
SPD jegliches Gefühl für Menschen mit geringem Einkommen verloren
hat." Bayern favorisiert für die Grundsteuerreform stattdessen
bereits seit Längerem das vorgeschlagene Flächenmodell, bei dem sich
die Grundsteuer auf Basis einer Kombination aus Grundstücks-, Wohn-
und Nutzfläche errechnet.
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Datum: 29.11.2018 - 15:59 Uhr
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