Mittelbayerische Zeitung: Exit vom Brexit ist möglich / Eine neue Volksabstimmung könnte den Weg aus der EU verhindern. Dazu muss der Deal von Theresa May scheitern - das ist wahrscheinlich. Von Jochen Wittmann
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Exit vom Brexit ist möglich. Die gute Nachricht kam aus Luxemburg.
Der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der
Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, befand, dass die
britische Regierung den Austritt aus der Europäischen Union einseitig
zurückziehen kann. Nach Artikel 50 des Lissabonner Vertrages, so der
Gutachter, müsste den Briten zugestanden werden, dass sie ihre
Austrittsabsicht auch wieder ändern dürfen. Das ist Wasser auf die
Mühle der sogenannten Remainer im Königreich: Sie wittern jetzt ihre
Chance, den Brexit in einem zweiten Referendum rückgängig machen zu
können. Bisher hatte es vonseiten der britischen Regierung immer
geheißen: Der Brexit ist unumkehrbar, und eine Rücknahme der nach
Artikel 50 erfolgten Erklärung rechtlich unmöglich. Zwar ist die
Entscheidung von Campos Sanchez-Bordona nicht rechtlich bindend, aber
der EuGH folgt in der Regel seinen Empfehlungen. Damit hätten die
Remainer ein Instrument an der Hand, das sie vorher nicht hatten.
Diejenigen Abgeordneten, die aus Angst vor einem drohenden
ungeregelten Chaos-Austritt zähneknirschend für den Deal von
Premierministerin Theresa May gestimmt hätten, können nun darauf
vertrauen, dass ein No-Deal-Szenario nicht unabänderlich ist. Doch
für einen Exit vom Brexit bräuchte es eine bestimmte Choreographie.
Die Entscheidung im Referendum 2016 für den Austritt war nun einmal
die größte demokratische Übung, die das Land jemals erlebt hat. Die
Willensäußerung von 17,4 Millionen Briten ließe sich nur durch ein
zweites Referendum zurücknehmen. Und dafür braucht es wiederum
bestimmte Voraussetzungen. Zur Zeit gibt es im Unterhaus keine
Mehrheit für die sogenannte "People's Vote", eine erneute
Volksabstimmung. Das kann sich dann ändern, wenn das Parlament
Theresa Mays Deal am 11. Dezember ablehnen würde, was zur Zeit auch
die wahrscheinlichste Option ist. Mays Regierung hat im Unterhaus
eine knappe Arbeitsmehrheit von dreizehn Stimmen dank der
Unterstützung durch die zehn Abgeordneten von der nordirischen
Unionistenpartei DUP. Doch die DUP lehnt Mays Brexit-Deal ab und hat
angekündigt, gegen ihn stimmen zu wollen. Noch schlimmer für May ist
die Nachricht, dass die Anzahl der Abgeordneten innerhalb der
Regierungsfraktion, die ihre Abneigung des Deals öffentlich erklärt
haben, mittlerweile die Einhundert-Marke überschritten hat. Selbst
wenn einige der Rebellen umgestimmt werden könnten, scheint eine
Niederlage der Regierung unabwendbar. Die Frage ist nur, wie deutlich
sie ausfallen wird. Dann wäre eine Situation erreicht, in der die
Regierung ihre Machtlosigkeit demonstriert hätte, das wichtigste
Gesetzgebungsverfahren ihrer Amtszeit durchzusetzen. Zugleich scheint
es auch für einen andersgearteten Brexit, sei es nach dem Norwegen-
oder nach dem Kanada-Vorbild, im Unterhaus keine Mehrheit zu geben.
Damit wäre eine völlige Blockade erreicht. Weder Regierung noch
Parlament könnten eine Entscheidung durchsetzen. Und währenddessen
tickt die Uhr: Wenn es keinen Brexit-Deal gibt, so schreibt es das
"EU-Austrittsgesetz" vor, dann muss es zu einem No-Deal-Brexit
kommen, dem gefürchteten chaotischen Austritt. Damit käme die Stunde
für Abgeordnete aller Parteien, im nationalen Interesse die
Katastrophe abzuwehren. Wenn sich sowohl Regierung wie Parlament als
handlungsunfähig erweisen, bliebe als einziger Ausweg, das Volk
entscheiden zu lassen. In dieser Situation könnten sich genug
Abgeordnete finden, um ein zweites Referendum zu erzwingen. Aber es
bräuchte die nationale Notlage, bevor es notwendig erscheint, das
Volk nochmals zu befragen. Auf Großbritannien kommen turbulente
Zeiten zu.
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Datum: 05.12.2018 - 18:48 Uhr
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