Mitteldeutsche Zeitung: zu e-evidence
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am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsmöglichkeiten an der
Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die
nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, wäre abenteuerlich.
Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte
ein Richter den "Einbruch" in die Privatsphäre eines Verdächtigen
genehmigen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und darf nicht gekippt
werden.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 07.12.2018 - 18:43 Uhr
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