Thomas Jung: "Ob Verfassungsgericht oder Medienrat, die SPD ist nur an der Macht, nicht an der Sache interessiert"
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und auch des Medienrats versucht die SPD, mit geschickten
Änderungswünschen bei den Wahlkriterien der AfD zu schaden. So sollen
im Dezember sechs Brandenburger Verfassungsrichter gewählt werden,
von denen die Sozialdemokraten drei vorschlagen. Die anderen vier
Fraktionen - obwohl in der Wählergunst auch stark vertreten - haben
nur je einen vorgeschlagen. Die SPD dagegen drei. Auch der Medienrat,
ein wichtiges Entscheidungsgremium der Medienanstalt
Berlin-Brandenburg, soll nach SPD-Wunsch umfrisiert werden. Das
Gremium soll künftig von neun Personen beaufsichtigt werden und nicht
mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Entscheidungen fällen, sondern mit
einer einfachen Mehrheit entscheiden.
Der stellvertretende AfD-Fraktionschef im Landtag Brandenburg,
Thomas Jung, meint dazu: "Als zweitgrößte Partei im Land hat die AfD
natürlich ein Anrecht, mindestens einen Kandidatin für das
Verfassungsgericht zu stellen. Wir haben mit Victoria Tuschik, die
die Befähigung zum Richteramt besitzt, eine gute Kandidatin am Start.
Laut Artikel 112 der Verfassung sollen die politischen Kräfte des
Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sein. Das darf man uns
nicht absprechen. Genauso verstößt die Besetzung des Medienrats dann
klar gegen den Proporz. Demnach wäre es längst an der Zeit, dass die
AfD dort vertreten ist. Nach deren Plänen kann die
Regierungsmehrheit den Medienrat gegen den Willen der Opposition
besetzen. Dass die SPD an jedem Proporz vorbei für sich gleich drei
Stellen beansprucht, ist ihrem Hochmut zuzuschreiben. Es zeigt dem
Brandenburger einmal mehr, wie abgehoben die Altpartei mit seinen
Sorgen und Rechten umgeht. Der SPD geht es nur um Machterhalt, schon
lange nicht mehr um die Sache. Und wie sie beim Rundfunk unterwegs
ist, sehen wir an nackten Zahlen: Der RBB erwartet 2019 einen Verlust
von 85 Millionen Euro. Der oft auch AfD-wählende Gebührenzahler
wird`s schon richten."
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Datum: 09.12.2018 - 10:01 Uhr
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