Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen
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Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um
dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000
Bürgerunterschriften unterstützte "Volksinitiative zum Schutz des
Wassers" [1] vor Gericht: Das Schleswig-Holsteinische
Landesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Volksinitiative
zur Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz
verfassungsgemäß ist. Dies fordert ein diese Woche bei Gericht
eingereichter Antrag der Volksinitiative [2] , die unter anderem von
der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei
Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation
Wattenmeer e.V. unterstützt wird.
"Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz
Deutschland", erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative und
Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer.
"Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone
Deutschlands durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit
unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die
Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken."
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte das von der
Volksinitiative geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich
noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des
Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte
Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt
dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem
Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen.
Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: "Aus Sicht vieler Bürgerinnen
und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares,
erhebliches Umweltproblem und Risiko".
[1] Homepage der Volksinitiative: http://vi-wasser.de
[2] Die eingereichte Klageschrift: http://ots.de/JFfrdj
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Datum: 14.12.2018 - 07:30 Uhr
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