Mitteldeutsche Zeitung: MZ-Kommentar zur Kirchensteuer:
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für den Islam diskutiert wird. Ein Vorteil wäre unbestreitbar: Eine
Moscheesteuer brächte regelmäßige und kalkulierbare Einnahmen.
Islamische Gemeinden wären weniger abhängig von ausländischen
Geldgebern, die auf das religiöse Leben in Deutschland Einfluss
nehmen wollen. Aber: Die islamischen Vereine müssten sich für ein
solches Steuer-Recht von Grund auf wandeln. Ein Gebets-Treffpunkt mit
wechselnder Zuhörerschaft kann keine Körperschaft des öffentlichen
Rechts sein. Es bräuchte eine feste Struktur und damit auch eine
Verständigung über die eigene theologische Ausrichtung. Nötig wären
zudem präzise Mitgliederlisten und ein umfassendes Bekenntnis zum
demokratischen Rechtsstaat. Ob die islamischen Gemeinden zu all dem
bereit sind, ist derzeit offen.
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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 01.01.2019 - 18:48 Uhr
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