Mittelbayerische Zeitung: Armut darf sich nicht vererben Von Katharina Kellner

Mittelbayerische Zeitung: Armut darf sich nicht vererben
Von Katharina Kellner

ID: 1686438
(ots) - Kinderarmut - das bedeutet im reichen
Deutschland nicht, dass Kinder Hunger leiden oder kein Dach über dem
Kopf haben. Und doch ist, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband
errechnet hat, jedes fünfte Kind betroffen. Armut sieht man den
Kindern nicht auf den ersten Blick an. Sie zeigt sich an fehlender
Bildung und fehlender Teilhabe - und wird oft erst im Vergleich mit
anderen Kindern sichtbar, denen es an nichts fehlt. Wenn
Familienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil
nun mit dem "Starke-Familien-Gesetz" Kinder von Geringverdienern
stärken wollen, ist das eine gute Sache. Der Gesetzesvorschlag
enthält Reformen, die überfällig sind. Gleichwohl ist das Gesetz
nicht ganz so stark, wie der Name suggeriert. Wer die
Chancenungleichheit von Kindern wirkungsvoll bekämpfen will, muss
weitergehen. Die Kluft zwischen armen und reichen Kindern ist tief in
Deutschland: Die einen gehen nicht zum Kindergeburtstag, weil die
Eltern sich kein Geschenk leisten können. Bei den anderen ist das
selbstverständlich drin, ihre Eltern finanzieren zudem
Nachhilfestunden und teure Hobbys. Noch schlimmer ist, dass "arme"
Kinder oft nicht unbeschwert groß werden. Oft haben Geringverdiener
nicht nur materiell weniger Ressourcen als Menschen mit
durchschnittlichem Einkommen: Es fehlt an Unterstützung aus dem
persönlichen Umfeld, an formaler Bildung, am Gefühl innerer Stärke.
Sicher, nicht alles ist mit Geld zu richten. Doch Schilderungen von
Betroffenen unter dem Hashtag #unten zeigen eindrucksvoll, wie stark
sich Armut auf das Selbstwertgefühl auswirkt. Soziale Abwertung von
Menschen mit wenig Geld ist alltäglich. Wenn Eltern sich abgewertet
fühlen, spüren Kinder das. Das "Starke-Familien-Gesetz" schlägt da
den richtigen Weg ein. Es reduziert Bürokratie. Das hilft, dass
Menschen sich weniger gegängelt fühlen, wenn sie nicht wegen jeder


Fahrt ins Schullandheim einen Antrag auf Hilfe stellen müssen. In
Zukunft müssen arme Familien keinen symbolischen Euro mehr zum
Mittagessen in der Schule beisteuern. Das hat sich als
Bürokratiemonster erwiesen. Eine Familie soll auch weniger schnell
den Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren, sobald sich das Einkommen
leicht erhöht. Das kann für die eine oder andere Familie den
Stresspegel senken. Doch die großen Probleme dieser Familien geht es
nicht an: Immer noch müssen Leistungen umständlich bei mehreren
Ämtern beantragt werden. Auch wenn die Beantragung vereinfacht werden
soll, überfordert der Antrag viele Menschen. Schon bisher wurden
Hilfen gar nicht erst abgerufen. Der geplante höhere Kinderzuschlag
dürfte für manche nicht reichen, um den Weg aus Hartz IV zu finden.
Zum Beispiel für eine alleinerziehende Mutter, die in Teilzeit in
einem prekären Job arbeitet. Mindestens zwei Millionen Kinder wachsen
mit Hartz IV auf. Häufig sind ihre Eltern gar nicht arbeitslos,
sondern "Aufstocker": Das heißt, ihr Arbeitseinkommen reicht nicht
für den Nachwuchs. Diesen Familien könnte eine eigenständige
Kindergrundsicherung helfen. Das Konzept hat die SPD nun
aufgegriffen. Viele Sozialverbände und der Deutsche Kinderschutzbund
fordern eine solche Lösung seit Langem. Diese Förderung würde alle
bisherigen Sozialleistungen für Kinder ersetzen. Sie ist gerechter,
weil hier der Staat für jedes Kind das gleiche ausgibt. Die Leistung
sieht 620 Euro pro Kind vor und sinkt mit steigendem Einkommen der
Eltern. Der Haken an der Sache sind die zu erwartenden jährlichen
Mehrkosten, die die Kindergrundsicherung bedeuten würde. Doch sie
wäre zugleich eine Zukunftsinvestition, um zu verhindern, dass Armut
und Perspektivlosikkeit sich von Eltern auf die Kinder "vererben".
Ein solches Gesetz wäre ein wirklich "Starkes-Familien-Gesetz", nicht
nur ein halbstarkes. Viele Studien zeigen: "Arme" Kinder haben auch
im reichen Deutschland deutlich schlechtere Startchancen ins Leben.
Verfestigt sich dieser Mechanismus, schadet das der ganzen
Gesellschaft.



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Datum: 13.01.2019 - 20:11 Uhr
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