Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aufheben
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übt der Sozialverband Deutschland scharfe Kritik am Wahlausschluss
von Menschen mit Behinderungen. "Über 81.000 behinderten Wählerinnen
und Wählern bleibt der Urnengang in Deutschland bei der kommenden
Europawahl verwehrt. Dies muss ein Ende haben und darf vom Bundestag
nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn die Ausschlüsse sind
absurd", betont SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem bemängelt der
Verbandspräsident die Ausgestaltung der Wahlverfahren und der
Wahlmaterialien. "Komplizierte Briefunterlagen und die oft fehlende
Barrierefreiheit der Wahlräume behindern viele Wahlberechtigte an der
Stimmabgabe. Weniger Barrieren müssen bei Wahlen selbstverständlich
werden. Es darf nicht sein, dass erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern
dieses wesentliche Grundrecht verwehrt wird", sagt Adolf Bauer.
In Deutschland dürfen Menschen, denen zur Besorgung ihrer
Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite steht,
nach geltender Rechtslage nicht wählen. Trotz der
Koalitionsvereinbarung eines "inklusiven Wahlrechts für alle" steht
die Umsetzung noch aus.
Damit möglichst viele Menschen ihr Wahlrecht ausüben können,
informiert der SoVD im Vorfeld von Wahlen regelmäßig.
Seit über 100 Jahren versteht sich der SoVD als Ansprechpartner
und Anwalt sozial benachteiligter und von gesellschaftlicher
Ausgrenzung bedrohter Menschen. Der Verband macht auf soziale
Missstände aufmerksam und nimmt Einfluss auf die Sozial- und
Gesellschaftspolitik, um die Ursachen von Benachteiligung und
Ungleichheit aus der Welt zu schaffen. Rund 570 000 Mitglieder sind
bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als
Kriegsopferverband gegründet.
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Datum: 15.02.2019 - 11:10 Uhr
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