Pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen verfassungswidrig: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
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Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie", sagt Joachim
Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und
Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband und begrüßt damit die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein pauschaler
Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die
Verfassung verstößt. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich
schon länger gegen Wahlrechtsausschlüsse aus und setzt sich dafür
ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig an Wahlen
teilnehmen können. "Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht
auf einmal an der Wahlurne enden", so Hagelskamp.
Hagelskamp kritisiert weiter das zögerliche Vorgehen der
Bundesregierung bei diesem Thema: "Die heutige Entscheidung wäre
unnötig gewesen, wenn die Koalition ihre Arbeit bereits gemacht
hätte. Bereits im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dieses
Defizit der Demokratie zu beheben. Passiert ist trotz mehrmaliger
Mahnungen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände sowie der
Opposition bisher nichts. Wir freuen uns aber, dass Karlsruhe den
Prozess nun beschleunigt."
Über 80.000 Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung konnten
bisher in Deutschland nicht an Wahlen teilnehmen. Betroffene, denen
die Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 aufgrund ihrer Behinderungen
verweigert wurde, hatten daraufhin eine Beschwerde eingereicht. Der
zweite Senat entschied heute, dass damit ein Verstoß gegen Artikel 38
zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller
Menschen im Grundgesetz vorliegt.
Pressekontakt:
Philipp Meinert
030 24636-339
redaktion@paritaet.org
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Datum: 21.02.2019 - 12:16 Uhr
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