Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen

Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen

ID: 1699859
(ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die
Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als
"Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu
unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Auf
Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit
heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für
jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10
000 Euro angedroht. Das Gericht folgt der AfD dabei in allen
wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als
rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des
Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll,
dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und
insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den
Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte
Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative
für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter
der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland
Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe
"Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen.
Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das
Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."



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Datum: 26.02.2019 - 15:36 Uhr
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