Gauland: Späte Einsicht in rechtswidriges Handeln der Verfassungsschützer
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Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das der Behörde untersagt, die
AfD als "Prüffall" zu bezeichnen, und verzichtet auf eine Beschwerde
beim Oberverwaltungsgericht Münster. Dazu erklärt der
Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alexander
Gauland:
"Die Einsicht der Verfassungsschützer, dass sie die Grenzen
rechtsstaatlichen Handelns überschritten haben, kommt etwas spät,
aber immerhin. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat eindeutig
klargestellt, dass der Verfassungsschutz sich nicht parteipolitisch
instrumentalisieren darf, um die Arbeit einer Oppositionspartei
willkürlich zu behindern. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesamt
seine Lektion gelernt hat.
Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Entscheidung des
Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert, ist zugleich eine Blamage für
jene Politiker anderer Parteien, die das Urteil als 'unsäglich'
kritisiert und sinngemäß erklärt hatten, die Gerichtsentscheidung sei
ihnen egal. Wer sich so äußert, zeigt selbst, wie schlecht es um
seinen Respekt vor dem Rechtsstaat bestellt ist."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
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Datum: 08.03.2019 - 12:45 Uhr
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