Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

ID: 1703933
(ots) - Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der
umstrittenen "Section Control"-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt
der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei
und Spitzenkandidat zur Europawahl:

"Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller
Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den
Müllhaufen der Geschichte. 'Section Control' erfasst nicht nur
unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und
fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer
herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die
Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche
Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen
jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen
Plänen festhalten will."

Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die
Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine
Klage gegen "Section Control" eingereicht.[1] Sie richtet sich gegen
die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen "Section Control"
in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das
Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der
derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht
meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche
Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die
Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten
Streckenabschnitt: "Selbst erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer
Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner
eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht
erkannt werden."

Der Pilotversuch sei zudem "von vornherein nicht geeignet zu


überprüfen, ob 'Abschnittskontrollen' Vorteile gegenüber
(beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf
der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen
stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control
besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht
es keinen Pilotversuch."

Hintergrund: Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden
nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung
der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem
bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der
"Abschnittskontrolle" oder "Section Control" hingegen werden
sämtliche Fahrzeuge - auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden
Fahrzeugführern - aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit
auf einer bestimmten Strecke berechnen und
Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die
Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in
Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

Quellen/Fußnoten:
[1] Link zur anonymisierten Klageschrift: http://ots.de/ubF9gt



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Datum: 12.03.2019 - 19:31 Uhr
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