Kinderwunsch trotz Krebs / BKK VBU: Voraussetzungen für künstliche Befruchtung nochmals überprüfen
ID: 1706518
Möglichkeit, ihre Ei- oder Samenzellen oder ihr Keimzellgewebe mit
Hilfe einer Kryokonservierung (Einfrieren) für eine spätere
Kinderwunschbehandlung zu konservieren und einzulagern. Dies wurde im
neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz geregelt und im Bundestag
verabschiedet. Die BKK VBU befürwortet die neue Gesetzesregelung.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 9.000 Frauen und 6.000
Männer zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Das auch sie später
vielleicht einmal eine Familie gründen wollen, spielte bisher neben
der rein medizinischen Behandlung keine oder nur eine geringere
Rolle.
Ei- und Samenzellen auf Kassenkosten einfrieren
Jetzt aber besteht mit dem neuen Gesetz insbesondere für junge
Patienten die Hoffnung, nach einer keimzellschädigenden Therapie wie
z. B. einer Chemotherapie oder Strahlenbehandlung Kinder zu bekommen.
Krebskranke Frauen können bis zum 40. Lebensjahr und Männer bis zum
50. Lebensjahr die Kryokonservierung als Versicherungsleistung der
gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. "Positiv bewerten wir,
dass das Einfrieren der Ei- oder Samenzellen nicht wie bei der
späteren künstlichen Befruchtung an das Vorliegen eines Trauscheins
gebunden ist", macht Andrea Galle, Vorständin der BKK VBU, deutlich.
"Auch die untere Altersgrenze, die bei künstlichen Befruchtungen bei
25 Jahren liegt, entfällt."
Und weiter: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung." Leider
habe das Bundesgesundheitsministerium hier nur die Chance verpasst,
mit dem TSVG gleich die künstliche Befruchtung hinsichtlich der
Voraussetzung der Ehe zu regeln. Nach wie vor müssen Paare, die sich
künstlich befruchten lassen wollen, verheiratet sein. Das sei nicht
mehr zeitgemäß.
Die BKK VBU war dafür sogar 2014 bis vor das Bundesozialgericht
gezogen. Mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V) lehnten die Richter
die Ausweitung der Zusatzleistung auf Unverheiratete seinerzeit
jedoch ab.
(Urteil vom 18.11.2014 B 1 A 1/14 R)
Das TSVG könnte, wenn der Bundesrat nicht unerwartet Einspruch
einlegt, zum 1. Mai in Kraft treten.
Über die BKK·VBU
Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) ist mit über
einer halben Million Kundinnen und Kunden sowie mehr als 90.000
Firmenkunden die mitgliederstärkste Betriebskrankenkasse mit
Hauptsitz in Berlin. Sie gehört zu den 30 größten Krankenkassen
Deutschlands und ist bundesweit an über 40 Standorten vertreten.
Weitere Informationen unter www.meine-krankenkasse.de.
Pressekontakt:
Kathrin Ewald
Politik und Unternehmenskommunikation
BKK·VBU
Lindenstraße 67, 10969 Berlin
Tel. (0 30) 7 26 12 13 10
presse@bkk-vbu.de
www.meine-krankenkasse.de
Original-Content von: BKK VBU, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.03.2019 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1706518
Anzahl Zeichen: 3199
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 443 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kinderwunsch trotz Krebs / BKK VBU: Voraussetzungen für künstliche Befruchtung nochmals überprüfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BKK VBU (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wieviel Internetkonsum ist gesund und ab wann werden Social Media, Online-Spiele und Daddeln zum Problem? Die Krankenkasse BKK VBU beteiligt sich an der Forschungsstudie SCAVIS, die dabei hilft, eine problematische Internetnutzung zu erkennen. Wer beim SCAVIS- Schnell-Test ein auffälliges Surfver
Mehrheit der Patienten fordert geschlechtsspezifische Dosierungsangaben im Beipackzettel ...
Medikamente wirken unterschiedlich bei Männern und Frauen - doch darüber aufgeklärt werden Patientinnen und Patienten häufig weder in der Arztpraxis noch in der Apotheke. Das bestätigt eine aktuelle Umfrage der Krankenkasse BKK VBU. Diese zeigt auch: Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger
Weibliche Herzinfarktsymptome wenig bekannt: BKK VBU-Umfrage ...
Nicht einmal jeder zweite kann laut einer Umfrage der BKK VBU die typisch weiblichen Symptome eines Herzinfarkts richtig zuordnen - im Gegensatz zu den männlichen Symptomen, die nahezu ausnahmslos bekannt sind. Das hat Folgen für den Ernstfall und zeigt: Es herrscht noch großer Aufklärungsbeda
Weitere Mitteilungen von BKK VBU
Jetzt auf NetDoktor: Der interaktive Laborwert-Checker ...
LDL, GPT, TSH, HBA1 - den meisten Nichtmedizinern sagen solche Laborwerte wenig. Dabei geben sie unter anderem Aufschluss darüber, ob im Körper alles in Ordnung ist oder ob möglicherweise im Verborgenen Krankheitsprozesse ablaufen. Was bedeuten meine Werte ganz konkret und wofür stehen sie?
„Klinik im Dialog“ an der Asklepios Klinik Oberviechtach: Woher Blutarmut kommt und was man dagegen tun kann ...
OBERVIECHTACH. Die Fragen wollten nicht ausgehen, auf jede hatte Dr. Stanislav Fezev die passende und vor allem verständliche Antwort parat. Bei seiner „Klinik im Dialog“-Premiere traf der Facharzt für Innere Medizin, der seit Ende vergangenen Jahres an der Asklepios Klinik Oberviechtach täti
Privatärztliche Urologie Praxis Dr. Salzer in Hannover ...
Die Ärztin hat in Wien Medizin studiert und sich nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Angestellte in der Klinik für Urologie und Kinderurologie in Mainz im Jahr 2013 als Fachärztin niedergelassen. Frau Dr. med Salzer verfügt über zahlreiche Zusatzqualifikationen. Entsprechend vielseit
Wann muss ein Zahn gezogen werden? ...
Ludwigshafen, 20.03.2019 Zahnextraktion in der Praxis Prof. Dhom Ist die Zahnsubstanz so weit geschädigt, dass diese mit erhaltenden Maßnahmen nicht gerettet werden kann, muss man den Zahn entfernen. Die Notwendigkeit besteht häufig nach starken Schädigungen durch Karies, Entzündungen und s




