Mitteldeutsche Zeitung: zu Verfassungsschutz und Beobachtung von Kindern
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Wunsch des Inlandsgeheimdienstes, auf die verschlüsselte
Kommunikation in Messenger-Diensten zurückgreifen zu dürfen, wenn
Extremisten sich dort zu Gewalttaten verabreden. Gleiches gilt für
sogenannte Online-Durchsuchungen auf IT-Geräten. Das Innenministerium
hat Recht, wenn es darauf verweist, dass es hier nicht um eine
Erweiterung von Kompetenzen gehe, sondern um die Anpassung an den
Stand der Technik. Verfehlt ist die Idee, den Verfassungsschutz Daten
über unter 14-Jährige speichern zu lassen. Die Altersgrenze ist ja
erst 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden. Auch setzt erst mit 14
Jahren die Strafmündigkeit ein. Selbst wenn es sicherheitsrelevante
Einzelfälle in dieser Altersgruppe gibt: Die Sicherheitsbehörden mit
ihnen zu betrauen, stellt die Weichen falsch.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 27.03.2019 - 18:48 Uhr
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