Task Force BeschO: Ergebnisoffene Analysen unerwünscht; Expertenrat sieht Ergebnisse der Task Force als nicht tragfähig an
ID: 1710242
Arbeitspapier mit dem Titel "Projekt Pfeil" aus dem
Verteidigungsministerium in den Medien auf, worin u.a. eine
Zerschlagung und Privatisierung des BAAINBw (als DER
Rüstungsbeschaffer) thematisiert wird.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018
wird u.a. vereinbart, dass zu untersuchen sei, "(...) in welcher
Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten
angepasst werden sollte".
Das Verteidigungsministerium setzt daraufhin eine Task Force
Beschaffungsorganisation (BeschO) ein, die diesen Regierungsauftrag
auf "das BAAINBw und seine Dienststellen sowie Schnittstellen"
beschränkt.
Dies greift aus Sicht des Verbandes der Beamten der Bundeswehr
e.V. (VBB) bereits zu kurz, da das Rüstungswesen viel zu komplex ist,
um sich hierauf zu begrenzen. Rüstung und Nutzungssteuerung von
Wehrmaterial muss - um valide Ergebnisse liefern zu können - stets im
Gesamtkontext betrachtet werden, d.h. von den strategischen
Ausrichtung der Aufgaben der Bundeswehr über die Bedarfsermittlung
bei den Streitkräften und dem Planungsprozess weiter zur
Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs und dem amtlichen
Projektmanagement bis hin zur Lösungsrealisierung durch die freie
Wirtschaft. Darüber hinaus bedarf es der Berücksichtigung von
internationalen Vereinbarungen, Märkten, Vergabe-, Haushalts-, Preis-
und Verwaltungsrecht.
Es stellt sich für den VBB zudem die Frage, ob die selbst
auferlegten Denkverbote nur ein Ziel hatten - "alte Pläne" (Projekt
Pfeil) aus der Schublade ziehen zu können UND nicht die wirklichen
Hinderungsgründe für eine nachhaltige Effizienzsteigerung der
Bundeswehr in den Mittelpunkt stellen zu müssen.
Dies sieht der VBB auch dadurch bestätigt, dass im September 2018
im Zwischenbericht der Task Force BeschO, als gedachte
Arbeitsgrundlage für den ebenfalls von der Verteidigungsministerin
nunmehr einberufenen Expertenrat, die vorgeschlagenen Änderungen zu
nahezu 100% dem Arbeitspapier "Projekt Pfeil" hinsichtlich der
organisatorischen Maßnahmen und der angedachten Rechtsformänderung -
weg von einer Behörde hin zu einer Anstalt öffentlichen Rechts, o.Ä.
- entsprechen und andere Lösungen nicht zulässt.
Von Oktober 2018 bis Februar 2019 tagte sodann der Expertenrat. Am
6. März 2019 wurde der einstimmig beschlossene Abschlussbericht im
Intranet für alle Beschäftigten veröffentlicht. Der Expertenrat kommt
zu dem Ergebnis:
1) Weder kontextbezogene (Umfeldanalysen) noch prozessuale
Betrachtungen der relevanten Funktionsträger in der
Beschaffungsorganisation Bundeswehr, bei dem das BAAINBw
lediglich einem Teil ist, haben stattgefunden.
2) Ohne empirisch belegbare oder nachvollziehbar begründete
Argumente wird von der Task Force eine massive Umorganisation
des BAAINBw vorgeschlagen, die zu einem 'Gesamtsystemcrash'
führen würde. Vorteile dieser Umorganisation konnten nicht
erläutert werden, dafür bleiben aber damit einhergehende
Nachteile komplett unberücksichtigt.
3) Eine Rechtsformänderung verbietet sich mit Blick auf den Art.
87b GG als lex specialis. Zudem können damit die gewünschten
Effekte nicht erreicht werden, da die Probleme im Rüstungswesen
anderweitig verortet sind.
4) Im Gesamtergebnis werden die vorgeschlagenen massiven
organisatorischen Änderungen, wie auch Rechtsformänderungen im
Bericht der Task Force BeschO als nicht tragbar attestiert!
Die Ankündigung von Staatssekretär Zimmer im Anschluss an den
Bericht, sich "auszusuchen", welchen Empfehlungen er folgen und der
Ministerin im April nach Vorlage des Abschlussberichtes der Task
Force BeschO vorschlagen will, irritiert in diesem Zusammenhang.
Vielmehr fordert der VBB
a) eine Defizit- und Prozessanalyse bzw. entsprechende Optimierung
der Beschaffungsprozesse nach bewährten Steuerungslogiken im
Kontext politischer Rahmenbedingungen/Strategie, der
Märkte/nachgewiesenen Industriebefähigungen, der "gelebten"
Einhaltung der eingeführten Verfahrensbestimmungen bzw.
Prozesse u.a.m. Hierzu sollten die Bundeswehruniversitäten
München und Hamburg beauftragt werden.
b) Verbesserte personelle Ausstattung und Verzicht auf die
Kompensationsforderungen für bereits anerkannte Dienstposten
c) Ganzheitlicher Beschaffungsansatz
d) Einstellung des überbordenden Berichtswesens
e) Entscheidungen zugunsten neuer Projekte müssen sich künftig
nicht nur an der Ressource (verfügbare) Haushaltsmittel
orientieren, sondern auch an den Ressourcen Projekt-/Personal,
Infrastruktur, Logistik, Betriebskapazitäten u.a.m.
f) Bei der Projektaufstellung, etc. werden der betroffenen
Abteilungen im Ministerium Beschäftigte des BAAINBw als
zusätzliche Expertise (z.B. interaktiv) zugewiesen und arbeiten
mit.
g) Die enorm ressourcenaufwändige Task Force BeschO im BMVg stellt
ihre Tätigkeit ein; das seit Mai 2018 dort tätige Personal wird
der Beschaffungsorganisation für ein Jahr zur Dienstleistung
zugewiesen.
Der VBB erwartet, dass sich die Leitung des
Verteidigungsministeriums der Argumente des Expertenrats nicht
verschließt. Der VBB fordert vielmehr sich endlich wieder den
eigentlichen Aufgaben der Bundeswehr zuzuwenden. Grundlage hierfür
muss eine transparente ergebnisorientierte Prozessorganisation der
gesamten Beschaffungsorganisation Bundeswehr sein. Zudem wird es Zeit
für eine Trendwende in der (politischen) Führungskultur: Optimierung
und Veränderung gerne, ABER faktenbasiert, selbstlos und mit
Augenmaß!
Als Anlage zur Presseerklärung können auf der VBB-Homepage
www.vbb-bund.de Fakten zum Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie ein
Dokument "Rüstungsbeschaffung kurz erklärt" abgerufen werden.
Pressekontakt:
Wolfram Kamm
Bundesvorsitzender des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V.
(VBB)
Baumschulallee 18 a
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Telefon: 0228/389270
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Datum: 01.04.2019 - 14:45 Uhr
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