Rheinische Post: Haus und Grund sieht in BGH-Urteil Stärkung des Eigentums
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dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Vermietung von Wohnungen an
Touristen die Rechte der Besitzer gestärkt. "Das Urteil bedeutet eine
Stärkung der Eigentumsposition: Der Wohnungseigentümer muss selbst
entscheiden können, wie er sein Sondereigentum nutzt", sagte Kai
Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland der Düsseldorfer
"Rheinischen Post" (Samstag). Die Zweckbestimmung dürfe nicht ohne
seine Zustimmung eingeschränkt werden, so Warnecke. "Der
Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil Kurzzeitvermietung
als Kernbereich des Wohnungseigentums qualifiziert." De facto habe
das Gericht damit die Minderheit - hier die Klägerin, die an
Feriengäste vermieten möchte - gegen die Mehrheit in der
Eigentümergemeinschaft geschützt, sagte Warnecke. Diese wollte über
eine Öffnungsklausel die Vermietung untersagen und so in die
Eigentumsrechte der Klägerin eingreifen. "Das Gericht hat
richtigerweise zugleich darauf hingewiesen, dass den übrigen
Wohnungseigentümern andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung
stehen. So können beispielsweise Störungen durch die
Kurzzeitvermietung - Überbelegung oder auch Lärmbelästigung - einen
Unterlassungsanspruch begründen", fügte Warnecke hinzu.
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Datum: 12.04.2019 - 11:29 Uhr
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