Mitteldeutsche Zeitung: zum Verfassungschutz
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auch Daten über unter 14-Jährige speichert, verschweigt aber die
Zahl. Die zu ermitteln, so heißt es, sei innerhalb der
Beantwortungsfrist "technisch nicht möglich". Das klingt nicht
glaubwürdig. Und es klingt so, als habe der Verfassungsschutz etwas
zu verbergen: Tatsächlich darf der Verfassungsschutz bereits jetzt
Daten von Kindern unter 14 Jahren erfassen, wenn der Verdacht
auf schwere Straftaten besteht. Wozu ist dann die Gesetzesänderung
eigentlich nötig?
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 15.04.2019 - 18:32 Uhr
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