Gericht ordnet Ausstrahlung des NPD-TV-Spots zur Europawahl im "Ersten" an - rbb sieht rechtsstaatliches Verfahren bestätigt
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der Entscheidung des Bundesverfassungserichts zugunsten der
Ausstrahlung eines TV-Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl im
"Ersten" das rechtsstaatliche Verfahren bei der Prüfung von
Wahlwerbung bestätigt.
"Wir sind verpflichtet, alle eingereichten Wahlwerbespots zu
prüfen, ob sie schwerwiegende und offensichtliche Gesetzesverstöße
enthalten, insbesondere des Strafrechts. Ist das der Fall, müssen wir
den Film zurückweisen. Bei diesem Spot der NPD sind uns zwei Gerichte
in unserer Auffassung gefolgt, dass der Film volksherhetzend ist",
sagte rbb-Sprecher Justus Demmer am Mittwoch.
"Das Bundesverfassungericht führt nun im Gegensatz zu den beiden
Vorinstanzen aus, der Spot sei nicht "evident" und mit "hinreichender
Gewissheit" volksverhetzend. Damit ist ein klares und transparentes,
rechtsstaatliches Verfahren abgeschlossen. In der Konsequenz müssen
wir den Spot im "Ersten" ausstrahlen, das wird auch geschehen", sagte
Demmer.
(AZ: 1 BvQ 43/19)
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Datum: 15.05.2019 - 18:46 Uhr
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