Thomas Jung: "Es ist ein Skandal, dass Straftäter bleiben dürfen"
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Asylbewerbern den Flüchtlingsstatus aberkennen, wenn diese eine
Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen. Das urteilte jetzt
der Europäische Gerichtshof (EuGH) (AZ: C-391/16, C-77/17 und
C-78/17).
Allerdings haben diese Kriminellen weiter Anspruch auf Schutz
durch die Genfer Konvention. Gerichte in Belgien und Tschechien
riefen den Gerichtshof an. In den beiden Ländern hatten Asylbewerber
dagegen geklagt, dass ihnen wegen besonders schwerer Straftaten der
Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, erklärt dazu:
"Das Urteil ist ein Skandal, denn es räumt gewalttätigen
Asylbewerbern ein Bleiberecht auch hier in Brandenburg ein. Das
Schlupfloch, nach der Genfer Konvention doch hier bleiben zu können,
muss sofort geschlossen werden. Für Deutschland und Brandenburg heißt
die aktuelle Rechtslage: Die Bundesländer bleiben auf dem Problem
sitzen und müssen mit den gewaltbereiten Asylbewerbern leben - das
alles nur wegen Diktats der EU - auch in der Rechtsprechung."
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Datum: 16.05.2019 - 15:30 Uhr
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