Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuchverbot
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Lösung. Das fängt damit an, dass ein Verbot in Deutschland
verfassungsrechtlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig
wäre, wie auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags nahelegt. Grundsätzlich steht auch Kindern der Schutz der
Religionsfreiheit nach Artikel 4 zu, zudem könnte das Erziehungsrecht
der Eltern verletzt werden. Mit einem Verbot würde sich der Staat auf
wackeliges juristisches Terrain begeben. Gleichzeitig stellt sich die
Frage, ob es der beste Weg ist, mit einem Verbot Mädchen in einen
Loyalitätskonflikt mit ihren Eltern zu stürzen, die auf das Tragen
des Kopftuchs bestehen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 17.05.2019 - 18:23 Uhr
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