Europawahl 2019: Wahlbriefe umgehend absenden
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und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten
Stimmzettel für die Europawahl spätestens am Wahltag, also am
kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr bei der
zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimme
für die Europawahl berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlleiter empfiehlt allen Briefwählerinnen und
Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und
abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder
morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den
Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Adresse abzugeben oder abgeben zu lassen.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen,
dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der
Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Europawahl
unberücksichtigt.
Daneben besteht die Möglichkeit, den Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindebehörde in Empfang zu
nehmen und an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben. Dieses
Verfahren kann bei kurzfristiger Abwesenheit am Wahltag zur
Vermeidung der Postlaufzeiten beim sonst üblichen Versand der
Briefwahlunterlagen genutzt werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
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Datum: 22.05.2019 - 10:01 Uhr
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