Badische Zeitung: Das Grundgesetz und das Verfassungsgericht: Mehr Schutz für Karlsruhe /
Leitartikel von Christian Rath
ID: 1723015
Deutschland einmal die Wahlen gewinnen, würden sie wohl nicht das
Grundgesetz ändern, sondern versuchen, das Verfassungsgericht zu
übernehmen. Nach den derzeitigen Regeln wäre das in Deutschland
zwar nicht so einfach. Verfassungsrichter werden in Bundestag oder
Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Allerdings sind die
Regeln der Verfassungsrichter-Wahl leicht zu ändern, denn sie stehen
nicht im Grundgesetz. Die FDP hat nun vorgeschlagen, die Regeln zur
Wahl der Verfassungsrichter im Grundgesetz zu verankern. Dann könnten
auch diese Regeln nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert
werden. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes wäre eine solche Reform
sicher sinnvoller als tausend Sonntagsreden. http://mehr.bz/khs119s
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Datum: 22.05.2019 - 22:21 Uhr
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