Allg. Zeitung Mainz: Wehrhaft / Christoph Cuntz zur Drohung mit Artikel 18
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der Vergangenheit fast schon verständnisvoll umgegangen. Wüste
Drohungen gegen seine Repräsentanten sind für ihn Ausdruck der
Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist es auch, wenn eine
rechtsextreme Partei um Stimmen wirbt mit dem Slogan "Weg mit der
Scheiße", der offenkundig auf etablierte Parteien gemünzt ist. Oder
wenn "Reichsbürger" die Existenz der Bundesrepublik bestreiten. Nicht
einmal zu einem Verbot der neonazistisch-terroristischen Organisation
"Combat 18" hat man sich durchringen können. Kein Wunder also, dass
manch einer den Rechtsstaat als schwach wahrnimmt. Dabei ist er
durchaus wehrhaft verfasst. Daran hat der frühere Generalsekretär der
CDU, Peter Tauber, erinnert: Artikel 18 des Grundgesetzes erlaube es,
den Feinden der Demokratie Grundrechte wie Meinungs- und
Versammlungsfreiheit zu entziehen. Tauber ist entgegengehalten
worden, wer Artikel 18 anwende, schaffe Märtyrer. Dies Argument
überzeugt nicht. Jene Kreise, die dem Einpeitschen der Hassprediger
erliegen, sind für den Staat ohnehin verloren. Umgekehrt wäre die
Drohung, Grundrechte zu entziehen, ein deutliches Signal an all jene,
die Hass und Hetze verbreiten auf Plakaten, in Reden, im Internet
oder auch in Moscheen. Es wird ja viel geklagt über den Mangel an
Respekt, der Politikern, Polizisten und Rettungssanitätern
entgegengebracht wird. Mit der ultimativen Drohung an seine Verächter
würde sich der Rechtsstaat wieder jenen Respekt verschaffen, der ihm
und seinen Repräsentanten gebührt.
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Datum: 20.06.2019 - 20:01 Uhr
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