EuGH bestätigt strenge Vorgaben bei Schadstoffmessungen
ID: 1732673
der Rechtssache C-723/17 im Streit um Schadstoffmesswerte
entschieden. Einige Bürger aus Brüssel und die Umweltorganisation
ClientEarth hatten ursprünglich in Belgien geklagt: Es ging um die
Erstellung eines ausreichenden Luftreinhalteplans für Brüssel und
dabei im Besonderen um die Einrichtung der Messstellen.
Der EuGH urteilte nun, dass bei der Beurteilung der Luftqualität
einer Stadt nicht etwa die Durchschnittswerte aller Messstellen
ausschlaggebend sind, sondern die Werte an einzelnen Stationen. Wenn
an einzelnen Messstationen Werte überschritten werden, gilt dies
bereits als Verstoß gegen das EU-Recht zur Einhaltung der
Luftqualität.
Aus dem Urteil: "Die Überschreitung eines Grenzwerts an nur einer
Probenahmestelle reicht daher aus, um die Verpflichtung zur
Erstellung eines Luftqualitätsplans gemäß Art. 23 Absatz 1 der
Richtlinie 2008/50 auszulösen."
Dieses Urteil könnte durchaus Folgen auch für Deutschland haben.
2018 wurden in 57 Städten die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid
zumindest an einzelnen Messstellen überschritten. Mit diesem Urteil
dürften sich diejenigen bestätigt fühlen, die weitreichende
Fahrverbote einführen wollen, auch wenn die Grenzwerte nur an
einzelnen Messstationen überschritten werden.
Weiter urteilte der EuGH, dass Bürger das Recht haben, die Lage
der Messstellen überprüfen zu lassen. Laut der Richtlinie 2008/50
besteht laut Gericht die "Verpflichtung, Probenahmestellen so
einzurichten, dass sie Informationen über die Verschmutzung der am
stärksten belasteten Orte liefern". Für die Überprüfung dieser
Verpflichtung seien die nationalen Gerichte zuständig.
HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
Autokredits an. Bei einem erfolgreichen Widerruf geben Verbraucher
ihr Fahrzeug an die Bank zurück und bekommen im Gegenzug Anzahlung
und bereits gezahlte Raten erstattet - somit bietet der Widerruf eine
Möglichkeit im Kampf gegen Fahrverbote. Fehler und fehlende
Informationen hat die Kanzlei beispielsweise in den Formularen der
Volkswagen Bank GmbH, der Mercedes-Benz Bank AG und der BMW Bank GmbH
gefunden. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den
Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt mehr als tausend
Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf.
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RA Lars Murken-Flato
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Datum: 27.06.2019 - 11:18 Uhr
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