OLG Frankfurt bestätigt: Widerspruchsbelehrung der Standard Life aus 2004 ist fehlerhaft
ID: 1744563
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der
Rechtsauffassung von HAHN Rechtsanwälte gefolgt, dass der
streitgegenständliche Lebensversicherungsvertrag des Klägers bei der
Standard Life rückabzuwickeln ist. Anders als das Landgericht
Darmstadt, das die Klage abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht
einen Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm erbrachten
Versicherungsprämien und der hieraus gezogenen Nutzungen angenommen.
Der Darmstädter Kläger hatte Ende 2004 eine
AIRBAG-Kapitallebensversicherung bei der Standard Life nach dem
sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Mit Begleitschreiben vom 10.
Dezember 2004 wurden diesem neben dem Versicherungsschein unter
anderem auch die Allgemeinen Verbraucherinformationen übersandt. In
den Verbraucherinformationen heißt es auszugsweise:
"Durch unsere Annahme Ihres Antrags kommt der Versicherungsvertrag
zum Abschluss. Anschließend können Sie innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins, der
Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen dem
Abschluss des Versicherungsvertrages widersprechen. Die Frist ist
eingehalten, wenn Sie die Widerspruchserklärung innerhalb der
genannten Zeit absenden, auch wenn sie uns erst nach Ablauf der Frist
zugehen sollte.
Voraussetzung für die Bindung an die Frist ist, dass wir Ihnen den
Versicherungsschein, die Verbraucherinformationen und die
Versicherungsbedingungen ausgehändigt sowie Sie über Ihr
Widerspruchsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift
bestätigt haben. ..."
Das Oberlandesgericht Frankfurt legte in dem Hinweisbeschluss dar,
dass der von dem Kläger mit Schreiben vom 31. Juli 2017 erklärte
Widerspruch rechtzeitig erfolgt ist, da die Widerspruchsbelehrung
fehlerhaft sei. Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass der
Versicherungsnehmer aufgrund der fehlerhaften Belehrung in den
Verbraucherinformationen möglicherweise von einem rechtzeitigen
Widerspruch abgehalten werden könnte. In diesen
Verbraucherinformationen wird - wie bereits zitiert - ausgeführt,
dass die Widerspruchsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der
Versicherer dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die
Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen
ausgehändigt, den Versicherungsnehmer über sein Widerspruchsrecht
belehrt und er dies durch Unterschrift bestätigt hat. Nach der
geltenden Rechtslage ist eine Unterschrift jedoch nicht erforderlich.
Das Oberlandesgericht hob weiter hervor, dass die zuvor
ausgesprochene Kündigung des Versicherungsvertrages aus dem Jahr 2012
einem späteren Widerspruch nicht entgegenstehe. Das Verfahren wurde
mittlerweile durch Vergleich beendet.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.08.2019 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1744563
Anzahl Zeichen: 3437
Kontakt-Informationen:
Stadt:
-------------------------------------------------------------- Jetzt informieren http://
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 621 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Frankfurt bestätigt: Widerspruchsbelehrung der Standard Life aus 2004 ist fehlerhaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
In seinem aktuellen Urteil vom 04.11.2022 zum Aktenzeichen 12 O 198/21 hat das Landgericht Kiel entschieden, dass eine Klausel in dem Formular des Deutschen Sparkassenverlags der Fassung März 2016 die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger erhiel
Rechtskräftiges Urteil gegen Mercedes-Benz Bank zum Widerrufsjoker ...
In seinem aktuellen Urteil vom 09.09.2022 zum Aktenzeichen 19 U 309/21 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Kunde der Mercedes-Benz Bank AG über den sogenannten Widerrufsjoker alle auf seine Fahrzeugfinanzierung gezahlten Zinsen und die Kosten für eine abgeschlossene
LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5) ...
Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Ab
Weitere Mitteilungen von Hahn Rechtsanw
Nach vielen Erfolgen kommt Iban Wallet auch nach Deutschland ...
Berlin, August 2019 - Mit Iban Wallet einfacher, sicherer und profitabler Geld verdienen. . Ab nur einen Euro erhalten Sie ein kostenloses Konto, das darauf abzielt, Ihnen einen Jahreszins von 2,5 % zu zahlen. Falls Sie ein wenig mehr investieren wollen, können Sie mit anderen IBAN Wallet Produkten
Seminar MaRisk Update - Seminare in Hamburg ...
Die nächsten Seminare finden Sie direkt in: München & Frankfurt 26.09.2019 Hamburg & Berlin 21.11.2019 München & Stuttgart 17.12.2019 Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular. Zielgruppe: > Vorstände und Geschäftsführer bei
IfKom: Smart Meter Rollout an intelligente Stromtarife knüpfen! ...
Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordern, mit dem Start des gesetzlich vorgeschriebenen Roll-out von intelligenten Stromzählern auch das verpflichtende Angebot intelligenter, flexibler Stromtarife zu verbinden. Noch sind die Voraussetzungen für den Pflichteinbau nicht gegeben, weil
Gatling erweitert sein Bohrprogramm im Goldprojekt Larder auf 20.000 Meter ...
Vancouver, British Columbia, 13. August 2019 - GATLING EXPLORATION INC. (TSXV: GTR, OTC: GATGF) (das Unternehmen oder Gatling) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen aufgrund des erfolgreichen Verlaufs der ersten Etappe von 10.000 Bohrmeter sein Bohrprogramm 2019 nun auf 20.000 Bohrmete




