BERLINER MORGENPOST: Betrifft: Berliner Morgenpost: Bausenatorin Lompscher legt Obergrenzen für Mi

BERLINER MORGENPOST: Betrifft: Berliner Morgenpost:
Bausenatorin Lompscher legt Obergrenzen für Miete fest

ID: 1747339
(ots) - Die Berliner Morgenpost veröffentlicht in der
Sonntagsausgabe folgende Information: Frei zur sofortigen
Veröffentlichung bei Quellenangabe

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Stefan Kirschner BERLINER MORGENPOST Seite 1/Nachrichten Tel.: +49
30 8872 - 77888

Mietendeckel: Bausenatorin legt Miet-Obergrenzen fest

Mieter in Berlin, die in einem vor 2014 errichten Gebäude wohnen,
sollen künftig nicht mehr als 7,97 Euro je Quadratmeter und Monat
(nettokalt) bezahlen. Das sehen die generellen Mietobergrenzen vor,
die im Rahmen des landesweiten Mietendeckels gelten sollen, wie die
Berliner Morgenpost (Sonntag-Ausgabe) berichtet. Das geht aus einem
vertraulichen Papier der Berliner Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vor, dass der Morgenpost vorliegt.

Der Senat hatte die Eckpunkte für das Mietendeckel-Gesetz im Juni
beschlossen, die Höhe der Mietobergrenze allerdings noch nicht
festgelegt. Das hat die zuständige Senatsverwaltung dem Bericht der
Zeitung zufolge nun nachgeholt. Bis Oktober soll Senatorin Katrin
Lompscher (Linke) ein Gesetz zum Mietendeckel vorlegen. Ziel des
rot-rot-grünen Senats ist, dass es nach Verabschiedung durch das
Abgeordnetenhaus Anfang 2020 in Kraft tritt.

Die in dem Papier formulierten Mietobergrenzen gelten als
zentraler Aspekt des Mietendeckels. Mit dem Mietendeckel sollen nicht
nur alle Mieten in der Stadt auf dem heutigen Stand für fünf Jahre
eingefroren werden. Falls die festgelegten Mietobergrenzen
überschritten werden, sollen sie auf Antrag der Mieter auch gesenkt
werden können. "Die Mieter haben die Möglichkeit, ihre überhöhte
Miete auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken zu lassen",
heißt es in einem von der Berliner Morgenpost zitierten
Informationsschreiben an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Sie haben den Auftrag, die wirtschaftlichen Folgen durchzurechnen.



Das Gesetz soll "für alle Wohnraummietverhältnisse gelten."
Ausgenommen sind laut Berliner Morgenpost Sozialwohnungen, Neubauten,
die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, sowie Studenten- und
Seniorenheime und sogenannte Trägerwohnungen.



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Datum: 24.08.2019 - 20:35 Uhr
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