Westdeutsche Zeitung: Kommentar von Ekkehard Rüger zur Finanzierung der Flüchtlingskosten: Sprengs

Westdeutsche Zeitung: Kommentar von Ekkehard Rüger zur Finanzierung der Flüchtlingskosten:
Sprengstoff für den Kommunalwahlkampf

ID: 1756777
(ots) - Kommunen, die bei Herausforderungen außerhalb
ihrer originären Aufgaben eine Unterfinanzierung durch Bund und Land
kritisieren: Dieses Klagelied ist altbekannt, nicht nur in der
Flüchtlingsfrage. Aber auch alte Klagelieder behalten ihre
Berechtigung, wenn sich nichts Entscheidendes ändert. Bei der
Finanzierung der Flüchtlingskosten gibt es jedenfalls keinen Grund,
sie nicht mehr anzustimmen.

Dass die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der
Flüchtlingsfrage die Hauptlast zu tragen haben, wird kaum jemand
bestreiten. Vor Ort müssen die Menschen untergebracht, versorgt und
integriert werden. Es ist dabei kein Zufall, dass von dort gerade
jetzt der Druck auf das Land wächst, die Änderung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes endlich auf den Weg zu bringen. Die
nächsten Kommunalwahlen finden  in NRW am 13. September
2020 statt. Das ist nicht einmal mehr ein  Jahr.

Die Sozialdezernenten haben vorgerechnet, welche Beträge Jahr für
Jahr an den Kommunen hängen bleiben: Düsseldorf 44 Millionen
Euro, Essen 27 Millionen, Gelsenkirchen zwölf Millionen,
Dortmund 30 Millionen. Geld, das an anderer Stelle fehlt. "Kommunale
Haushalte werden immer mehr zu Sozialhaushalten und nicht zu
Investitionshaushalten", sagt Dortmunds Sozialdezernentin Birgit
Zoerner. Die konkrete Sorge nicht nur in Dortmund: dass im Zuge des
Kommunalwahlkampfs gezielt auf der Klaviatur des Sozialneids gespielt
und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgebracht werden, um am
Ende bei den Flüchtlingen die Schuld zu suchen.

Dass man sich im NRW-Flüchtlingsministerium zur grundsätzlichen
Anpassungsbereitschaft bekennt, ist löblich. Dass auf die Komplexität
des Themas und die Abhängigkeit von Finanzleistungen des Bundes
verwiesen wird, mag man nachvollziehen. Aber dass die


Integrationspauschale des Bundes herhalten soll, um die Kosten für
die sonst durch das Finanzierungsraster fallenden geduldeten
Flüchtlinge zu decken, kann keine Lösung sein. Das Geld wird genau
dafür benötigt, wonach es benannt ist: für die Integrationsleistungen
vor Ort.

Das Land darf sich bei den Geduldeten nicht länger nach drei
Monaten aus der Verantwortung stehlen. Die Regelung war 2015 noch
unter SPD-Innenminister Ralf Jäger vereinbart worden. Die Idee: Wenn
die Finanzierung entfällt, wächst die kommunale Bereitschaft, die
eigentlich bestehende Ausreisepflicht auch durchzusetzen. Aber die
Wirklichkeit ist eine andere: In vielen Fällen gibt es gute Gründe,
die Duldung fortzuführen und nicht abzuschieben. Die Kosten dann
stillschweigend den Kommunen zu überlassen, ist schlicht unfair.



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Datum: 25.09.2019 - 19:46 Uhr
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