neues deutschland: Bundesarbeitsgericht: Investor bei Insolvenzen von Nachunternehmen nicht haftbar
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zweier Bauarbeiter der Mall of Berlin abgewiesen. Investoren von
großen Bauprojekten müssen daher nicht haften, wenn Bauarbeiter wegen
der Insolvenz von Nachunternehmern keinen Lohn bekommen haben.
Die rumänischen Bauarbeiter Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz
hatten gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG geklagt. Zuvor
waren ihre Klagen, die sie gegen zwei Subunternehmen eingereicht
hatten, zu ihren Gunsten ausgegangen. Doch wegen der Insolvenz der
Unternehmen erhielten sie kein Geld. Daher klagten sie vor dem
Berliner Arbeitsgericht gegen den Bauherrn des Projekts.
In den ersten zwei Instanzen vor dem Berliner Arbeits- und dem
Landesarbeitsgericht wurden allerdings ihre Klagen gegen den Investor
abgelehnt, da in der bisherigen Rechtsprechung lediglich der
Generalunternehmer, nicht der Bauherr haftbar gemacht wurde. Das
Bundesarbeitsgericht sollte nun klären, ob Wortlaut und Intention des
Gesetzes nicht auch eine andere Interpretation zuließen. Das Gericht
blieb in seiner Entscheidung bei der bisherigen Rechtsprechung. "Ich
sehe keine Veranlassung und erkenne keine Möglichkeit, anders zu
entscheiden", sagte der Richter.
Mindrila und Hurmuz hatten im Herbst 2014 etwa zwei Monate lang
auf der Baustelle der Mall of Berlin als Bauhelfer gearbeitet, waren
aber nicht bezahlt worden. Sie waren Teil einer Gruppe von rund 30
Rumänen, denen es so erging. Insgesamt sollen sie um rund 30.000 Euro
geprellt worden sein. Mindrila und Hurmuz wollten vor dem
Bundesarbeitsgericht nun je rund 4000 Euro erstreiten.
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Datum: 16.10.2019 - 13:35 Uhr
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