Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen: CSU-Fraktion bekräftigt Notwendigkeit und Nutzen
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und Innenausschusses hat die CSU-Fraktion deutlich gemacht, dass die
Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen auch nach Auslaufen
des aktuellen Mietvertrags dort bleiben soll und weiter benötigt
wird. Grund ist nach Ansicht der Fraktion die zentrale Bedeutung der
Einrichtung für die bayerischen Abschiebeflüge. Sie ermöglicht kurze
Wege und schnelle Reaktionszeiten und sorgt so für eine effiziente
und schnelle Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleiberecht.
Dazu Petra Guttenberger, Vorsitzende des Rechtsausschusses: "Der
große Vorteil einer Abschiebeeinrichtung am Flughafen besteht darin,
dass es einen kurzen und effizienten Weg gibt, nicht Ausreisewillige
in ihre Herkunftsländer zurückzuführen."
"Deshalb halten wir diese Einrichtung für zwingend erforderlich
und dringend notwendig zur Durchsetzung des geltenden Rechts",
ergänzt der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss Steffen
Vogel.
Für die CSU-Fraktion steht dabei generell fest, so Petra
Guttenberger: "Menschen die unter die Genfer Flüchtlingskonvention
fallen, politisch verfolgt werden oder subsidär geschützt werden
erhalten in Deutschland Asyl. So sieht es die gesetzliche Lage vor.
Wer aber keines dieser Kriterien erfüllt, der muss konsequenterweise
unser Land wieder verlassen." Den weiteren Weg für die Finanzierung
der ab 2021 dann geplante dauerhaften, kombinierten Transit- und
Abschiebehafteinrichtung am Flughafen wird der zuständige
Haushaltsausschuss in der nächsten Sitzungswoche beraten.
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Datum: 24.10.2019 - 10:57 Uhr
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