Sozialverband Deutschland: Hartz IV-Urteil nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht
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IV-Sanktionen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Für die Menschen im Hartz IV-Bezug bedeutet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts mindestens eine Chance auf mehr Gerechtigkeit. So viel
lässt der Karlsruher Richterspruch jetzt schon erkennen:
Die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen gehören auf den Prüfstand, weil der
Staat die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten muss.
Zudem kann die Politik nun die Augen nicht länger davor verschließen, dass die
bisherige Sanktionslogik arbeitsmarktpolitisch verheerend ist. Insbesondere
Langzeitarbeitslose benötigen zielgenaue Unterstützung. Richtig wäre es daher,
die Wege in die Beschäftigung zu erleichtern, anstatt sie durch Strafen zu
erschweren.
Der Gesetzgeber steht ab sofort in der Pflicht, aus den Vorgaben der
Verfassungshüter die richtigen Schlüsse zu ziehen. Nötig ist eine grundlegende
arbeitsmarktpolitische Wende, die verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit
und organisatorische Reformen umfasst. Dann würden sich Sanktionen künftig
erübrigen."
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Datum: 05.11.2019 - 11:17 Uhr
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